Ärzteschaft

Neue Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung fördern Teampraxen gezielt

  • Dienstag, 23. Juni 2026
/Robert Poorten, stock.adobe.com
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Berlin – Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) hat mit dem Serviceanbieter GWQ ServicePlus den gemeinsamen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) weiterentwickelt. „Gemeinsam mit unseren Vertragspartnern ist es gelungen, konkrete Strukturverbesserungen für unsere Praxen und unsere Patientinnen und Patienten umzusetzen und gleichzeitig die Arbeit der hausärztlichen Praxen fair zu vergüten“, sagte Nicola Buhlinger-Göpfarth, Co-Bundesvorsitzende des Verbandes.

Unter anderem wird ein sogenannter Praxis-Patienten-Kontakt eingeführt sowie Teampraxisstrukturen gezielt gefördert. Mit der Einführung des Praxis-Patienten-Kontakts werde sichergestellt, dass auch nichtärztliche Fachkräfte unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Qualifikation bestimmte Patientenkonsultationen übernehmen können, ohne dass es zwingend einen Arzt-Patienten-Kontakt braucht.

Außerdem fördert der Vertrag gezielt die Arbeit nicht-ärztlicher, akademisierter Fachkräfte, wie Primary Care Manager (PCM) und Physician Assistant (PA). Dafür soll es pro Jahr einen Zuschlag von zehn Euro auf die kontaktunabhängige Grundpauschale geben.

„Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung eines bundesweiten, verbindlichen hausärztlichen Primärversorgungssystems ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der HZV zwingend erforderlich“, sagte Markus Blumenthal-Beier, ebenfalls Co-Bundesvorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes. Der Vertrag sei „eine Win-win-win-Situation: Für unsere Praxen, für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Krankenkassen“, so Blumenthal-Beier.

Weitere Neuerungen sind unter anderem die Erhöhung der kontaktunabhängigen Grundpauschale P1 von 66 Euro auf 72 Euro, der quartalsweisen Betreuungspauschale P2 von 42 Euro auf 48 Euro sowie der speziellen Betreuungspauschale für chronisch kranke Patienten von 20 Euro auf 23 Euro (P3). Auch die Durchführung von Hausbesuchen sowie die Kinder- und Jugendvorsorge werden gezielt gefördert.

Der neue Vertrag gilt für rund 75 Krankenkassen bundesweit, mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Die Weiterentwicklung des Vertrags gilt ab Anfang Juli.

hil

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