Politik

Streit um Versandhandel mit Arzneimitteln geht weiter

  • Donnerstag, 9. Februar 2017

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat im aktuellen Streit um ein Verbot des Apothekenversandhandels einen Kompromiss vorgeschlagen. Ihm schwebt vor, die Arz­neimittelpreisverordnung zu lockern.

Wenn man den mit der Verordnung festgelegten Preis als Höchstpreis für die jeweiligen verschreibungspflichtigen Medikamente ansähe, könnten Verträge mit Versandapo­the­ken aus dem In- und Ausland geschlossen werden, die einen niedrigeren Preis festleg­ten, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, heute in Berlin.

Der Streit begann mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es Ver­sand­apotheken mit Sitz im EU-Ausland erlaubte, ihren Kunden Boni auf verschreibungs­pflichtige Arzneimittel zu gewähren. Aufgrund der Arzneimittelpreisverordnung, die die Preise solcher Medikamente in Deutschland vorschreibt, ist dies deutschen Apotheken nicht erlaubt. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, das den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln komplett verbietet.

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisierte den Vorschlag des vdek. „Der Europäische Gerichtshof hat die Arzneimittelpreisverordnung für aus­län­di­sche Versandhändler außer Kraft gesetzt und gefährdet damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland“, meinte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.

Der Gesetzentwurf aus der Bundesregierung, den Versandhandel auf nicht verschrei­bungspflichtige Medikamente zurückzuführen, heile dieses Problem. Der Vorschlag der Ersatzkassen tauge dafür nicht. Er räume Patienten keinerlei Anspruch auf Ent­lastung ein und ziele nur auf weitere Einsparungen der Kassen ab, während die wohn­ortnahe Arzneimittelversorgung für Patienten zwischen Usedom und Bodensee ent­schei­dend geschwächt werde, so Schmidt.

fos

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