Streit um Versandhandel mit Arzneimitteln geht weiter
Berlin – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat im aktuellen Streit um ein Verbot des Apothekenversandhandels einen Kompromiss vorgeschlagen. Ihm schwebt vor, die Arzneimittelpreisverordnung zu lockern.
Wenn man den mit der Verordnung festgelegten Preis als Höchstpreis für die jeweiligen verschreibungspflichtigen Medikamente ansähe, könnten Verträge mit Versandapotheken aus dem In- und Ausland geschlossen werden, die einen niedrigeren Preis festlegten, sagte die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, heute in Berlin.
Der Streit begann mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das es Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland erlaubte, ihren Kunden Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel zu gewähren. Aufgrund der Arzneimittelpreisverordnung, die die Preise solcher Medikamente in Deutschland vorschreibt, ist dies deutschen Apotheken nicht erlaubt. Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, das den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln komplett verbietet.
Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisierte den Vorschlag des vdek. „Der Europäische Gerichtshof hat die Arzneimittelpreisverordnung für ausländische Versandhändler außer Kraft gesetzt und gefährdet damit die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland“, meinte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Der Gesetzentwurf aus der Bundesregierung, den Versandhandel auf nicht verschreibungspflichtige Medikamente zurückzuführen, heile dieses Problem. Der Vorschlag der Ersatzkassen tauge dafür nicht. Er räume Patienten keinerlei Anspruch auf Entlastung ein und ziele nur auf weitere Einsparungen der Kassen ab, während die wohnortnahe Arzneimittelversorgung für Patienten zwischen Usedom und Bodensee entscheidend geschwächt werde, so Schmidt.
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