Neuer Praxisleitfaden informiert über spezialisierte geriatrische Diagnostik
Berlin – Ab 1. Juli dürfen Vertragsärzte Leistungen im Rahmen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik abrechnen. Allerdings müssen dazu definierte Qualitätsanforderungen erfüllt sein und eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorliegen. Eine neue Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erklärt, worauf Ärzte bei Erbringung und Abrechnung der neuen Leistung achten müssen. Sie informiert über fachliche Voraussetzungen, stellt Übergangsregelungen für Ärzte in Strukturverträgen vor und beleuchtet die die Rolle der überweisenden und weiterbehandelnden Vertragsärzte.
Die spezialisierte geriatrische Diagnostik umfasst insbesondere die Durchführung weiterführender geriatrischer Assessments. Hierbei ist die Kooperation mit Berufsgruppen wie Physiotherapeuten erforderlich. Der spezialisierte Geriater ist verpflichtet, anhand der Testergebnisse und Untersuchungen einen schriftlichen Behandlungsplan für den überweisenden Arzt zu erstellen. Dieser kann dann patientenindividuelle, wohnortnahe Therapiemaßnahmen einleiten.
Die KBV empfiehlt interessierten und geriatrisch qualifizierten Ärzten, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Genehmigung zu stellen. So kann bei etwaigen Anträgen auf Ermächtigung von geriatrischen Klinikabteilungen besser beurteilt werden, ob eine Ermächtigung erforderlich ist, um den Versorgungsbedarf abzudecken.
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