Ärzteschaft

Neuer Vertrag zur Kinderwunsch­behandlung in Bayern

  • Donnerstag, 17. Oktober 2019
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München – Verbesserungen bei der Übernahme von reproduktionsmedizinischen Leistun­gen für Paare mit einem unerfüllten Kinderwunsch haben der bayerische Berufsverband für Reproduktionsmedizin (BRB) und die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskran­kenkassen in Bayern (BKK VAG) vereinbart.

Über den neuen Vertrag „BKK Kinderwunsch“ erhalten Paare bei einer künstlichen Be­fruch­tung Zuschüsse, die über die Leistungen der Regelversorgung hinausgehen, zum Beispiel für einen möglichen weiteren Transfer überschüssig befruchteter Eizellen aus einer vorgelagerten Stimulationstherapie (Kryozyklus). Zudem lässt der Vertrag eine län­gere Beobachtungszeit zu: Anstelle der üblichen zwei bis drei Tage bleiben der befruch­teten Eizelle fünf Tage, um sich zu entwickeln.

Zudem sieht der Vertrag die Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehen­den vierten Behandlungsversuch vor und erhöht die Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre. „Mit dieser völlig neuen Form der Unterstützung kinderloser Paare wird eine Be­hand­lung mit zeitgemäßen reproduktionsmedizinischen Therapieformen gefördert“, sagte der Vorsitzende des Berufsverbandes, Joachim Neuwinger.

Der Vertrag „BKK Kinderwunsch“ gilt zunächst nur für BKK-Versicherte, die von einem teilnehmenden reproduktionsmedizinischen Zentrum in Bayern behandelt werden. Es ist geplant, den Vertrag im Jahr 2020 auf das ganze Bundesgebiet auszuweiten.

„Uns war bei Vertragsschluss wichtig, sowohl in qualitativer als auch in finanzieller Hin­sicht einen echten Mehrwert für unsere Versicherten mit bislang unerfülltem Kinder­wunsch zu schaffen“, betonte Gerhard Fuchs, Vorsitzender der BKK VAG Bayern.

hil

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