Neues Gesetz soll besser vor Diskriminierung schützen

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Entwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen.
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beenden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt seit 2006 und soll nun angepasst werden, um dem EU-Recht zu genügen.
Unter anderem soll eine Definition gegen Benachteiligung bei Schwangerschaft ergänzt werden, um der sogenannten Unisex-Richtlinie besser gerecht zu werden. Außerdem sollen Frauen mehr Handhabe im Zivilrecht bei sexueller Belästigung etwa im Fitnessstudio, bei der Wohnungssuche oder in Fahrschulen bekommen.
Zudem soll die Anwendung des „Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht“ ausgeweitet und die Beschränkung auf sogenannte Massengeschäfte aufgehoben werden. „Massengeschäfte“ sind Geschäfte mit standardisierten Verträgen, die schon jetzt so abgefasst sein müssen, dass sie niemanden zurücksetzen. Künftig soll das auch für andere Geschäfte gelten.
Ein weiteres wichtiges Element ist eine Fristverlängerung: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hält die Novelle allerdings für unzureichend.
Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ist die vorgesehene Fristverlängerung der wichtigste Punkt der Novelle. „Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können“, erklärte die SPD-Politikerin. Ataman hält allerdings auch die vier Monate für zu kurz. Andere EU-Staaten ließen bis zu fünf Jahre Zeit, sagte sie. Sie plädiert für mindestens zwölf Monate.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll künftig zudem Hilfe in Form eines Schlichtungsverfahrens anbieten und in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten können. Ataman findet das ungenügend.
Vergleichbare Stellen in anderen EU-Staaten könnten Diskriminierungsfälle selbst untersuchen und Entscheidungen treffen. „Diskriminierung wird mit diesem Gesetz weiterhin als Problem Einzelner behandelt und gesellschaftspolitisch verkannt“, meinte Ataman, die von der Bundesregierung unabhängig ist.
Sorge vor Belastung von Unternehmen
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) lobt hingegen die „Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten“. So lasse sich der Anspruch auf mehr Gleichbehandlung und ein wirksames Vorgehen gegen Diskriminierung umsetzen. „Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten“, betonte die CDU-Politikerin.
Die Union legt in der Bundesregierung Wert darauf, Unternehmen zu entlasten und nicht die Tür zu Rechtsstreitigkeiten zu öffnen. Ataman kritisiert hingegen, ein besserer Schutz vor Diskriminierung würde den Standort stärken – zum Beispiel bei der Suche von Fachkräften aus dem Ausland.
Aus ihrer Sicht sollte das Gesetz zudem auch für staatliche Stellen gelten. „Jeder fünfte gemeldete Diskriminierungsfall geschieht im Umgang mit staatlichen Einrichtungen“, meinte Ataman. „Es kann nicht sein, dass Menschen beim Einkaufen im Supermarkt besser vor Diskriminierung geschützt sind als im Umgang mit Ämtern, Behörden, Polizei und Justiz.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: