Nicht ärztliche medizinische Berufsbilder immer wichtiger

Berlin – Mehr als 12.000 nicht ärztliche Praxisassistenten (NäPA) sind im vergangenen Jahr bundesweit in knapp 10.000 Praxen angestellt gewesen. Das ergab eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bei den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Die Anzahl an Praxen, in denen eine NäPA tätig ist, hat dem Zi zufolge seit 2016 deutlich zugenommen. Während 2016 gut 6.700 Praxen eine NäPA beschäftigt hatten, waren es im Jahr 2021 bereits mehr als 9.600 – die meisten von ihnen Hausarztpraxen.
Je nach KV-Region hatten bis zu 50 Prozent der Hausarztpraxen mindestens eine NäPA angestellt. Aber auch unter Fachärzten gewinnt das NäPA-Konzept zunehmend an Bedeutung: So werden NäPA je nach KV-Region laut der Umfrage in bis zu 40 Prozent der internistischen Praxen und in bis zu 20 Prozent der urologischen Praxen eingesetzt.
Bei den NäPAs handelt es sich um ein Delegationsmodell: Den Anfang hatte 2007 das vom Institut für Community Medicine der Universität Greifswald entwickelte Qualifikationsmodell zur „AGnES“ (Arztentlastende, gemeindenahe, E-Health-gestützte, systemische Intervention) gemacht, in welchem nach dem Vorbild der Gemeindeschwestern in der ehemaligen DDR die Übernahme von Hausbesuchen durch fortgebildete nicht- ärztliche Fachkräfte im Fokus standen.
Es folgte 2008 das vom Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband und vom Verband Medizinischer Fachberufe entwickelte Konzept der „VERAH“ (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis) und das 2009 von den Ärztekammern und den KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe initiierte Modell der „EVA“ (Entlastende Versorgungsassistentin). Dieses wurde 2010 von der Bundesärztekammer als Mustercurriculum aufgenommen und zur „NäPA“ umbenannt. Auch die AGnES-Fachkraft wurde damit zur NäPA.
Die Zi-Befragung hat auch gezeigt, dass fast alle Hausarztpraxen, die 2021 eine NäPA beschäftigt hatten, aufgrund der behandelten Fallzahl die volle Höhe der Vorhaltekosten erhalten haben, aktuell 2.681 Euro pro Quartal. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) setzt voraus, dass dafür mindestens 1.082 Behandlungsfälle pro Quartal versorgt worden sind. Laut Zi ist die Finanzierung aber trotzdem schwierig, auch bei Fachärzten.
„Die Beschäftigung einer NäPA bekommen sie nicht über den EBM im Sinne einer Strukturpauschale vergütet. Das heißt, dass für die Fachärzteschaft über diesen Weg keine Refinanzierung der durch die Zusatzqualifikation notwendig werdenden Lohnanpassungen besteht“, kritisierte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.
Wichtig sei außerdem, zu klären, welche Aufgaben die neuen Physician Assistants im Vergleich zu dem der NäPA sinnvoll und rechtssicher übernehmen könnten, betonte er.
Auch wie das Aufgabenspektrum und die Finanzierung der im Koalitionsvertrag skizzierten „Community Health Nurse“ sowie das Angebot eines Gesundheitskiosks umgesetzt werden soll, sei noch „völlig offen“. „Hier sehen wir noch sehr viel Abstimmungs- und Diskussionsbedarf“, sagte von Stillfried.
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