Niederlassungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern bewährt sich

Schwerin – Ein positives Fazit ihrer Fördermaßnahmen zur Sicherung der Versorgung hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern gezogen. Danach steigt die Zahl der Hausärzte in dem Bundesland seit dem Jahr 2010 leicht an. 2010 praktizierten laut KV landesweit rund 1.060 Hausärzte, im Januar 2017 waren es knapp 1.170. „Wir sind froh, dass die zahlreichen Fördermaßnahmen, die wir in den vergangenen zehn Jahren nach und nach auf den Weg gebracht haben, nun Wirkung zeigen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Axel Rambow, heute in Schwerin. Noch immer gebe es aber Regionen, die mit Hausärzten unterversorgt seien oder in denen Unterversorgung droht. Aktuell würden 128 Hausärzte im Land gesucht, hieß es aus der KV.
Derzeit haben 20 Prozent der in Mecklenburg-Vorpommern praktizierenden Hausärzte eine Weiterbildungsbefugnis. Laut KV stehen damit ausreichend Kapazitäten zur Verfügung, um die ambulanten Ausbildungsabschnitte für Ärzte in Weiterbildung der Allgemeinmedizin zu betreuen. Für den stationären Abschnitt der Weiterbildung zum Allgemeinmediziner stehen in 20 Kliniken des Landes insgesamt 62 Rotationsstellen bereit.
Die KV wies in diesem Zusammenhang auf die Arbeit des Kompetenzzentrums für Allgemeinmedizin hin. Angesiedelt ist es an den Lehrstühlen für Allgemeinmedizin der Universitäten Rostock und Greifswald. Es veranstaltet Weiterbildungstage für die angehenden Allgemeinmediziner und schult auch die weiterbildenden Ärzte. Ein Mentoringprogramm sorgt dafür, dass die Nachwuchsmediziner während ihrer fünfjährigen Weiterbildungszeit trotz wechselnder Weiterbildungsstätten immer einen erfahrenen Ansprechpartner an ihrer Seite haben.
Für die Förderung der Weiterbildung stehen in dem Bundesland insgesamt rund vier Millionen Euro zur Verfügung. Mit nahezu 3,9 Millionen Euro entfällt der Hauptanteil dieser Summe auf die Förderung von zukünftigen Allgemeinmedizinern. Das Geld stammt zur Hälfte von der KV. Die andere Hälfte übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Wollen sich Hausärzte in von medizinischer Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen, können sie bereits seit 2008 einen Investitionskostenzuschuss für eine Praxiseröffnung in dem Bundesland erhalten. Der pro Praxisgründung oder -übernahme in medizinisch unterversorgten Gebieten zur Verfügung stehende mögliche Höchstbetrag wurde im vergangenen Jahr von 50.000 auf 75.000 Euro erhöht. In Gebieten mit drohender Unterversorgung ist eine Förderung zwischen 25.000 und 50.000 Euro möglich.
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