Mecklenburg-Vorpommern: Richtlinie über Stipendien für Medizinstudenten in Kraft
Schwerin – Medizinstudenten an den Universitäten Rostock und Greifswald können noch bis Ende November das von der Landesregierung ausgelobte Sonderstipendium für künftige Landärzte beantragen. Darauf hat das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern hingewiesen. Bei Bewilligung werde das Stipendium auch noch rückwirkend für das schon laufende Semester gezahlt, betonte ein Sprecher in Schwerin.
Die Vergaberichtlinie trat am Dienstag in Kraft. Der staatliche Zuschuss von 300 Euro im Monat ist an die Verpflichtung geknüpft, dass die jungen Menschen nach ihrem Studium für mindestens fünf Jahre als Arzt in einer ländlichen Region oder im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.
Bis 2022 stehen laut Ministerium für dieses Förderprogramm eine Million Euro zur Verfügung. Das Stipendium werde bis zum Ende des Medizinstudiums, jedoch längstens für vier Jahre und drei Monate gezahlt.
Die Regierung reagiert damit auf den Ärztemangel. Vielfach finden Hausärzte, die in den Ruhestand gehen wollen, keinen Nachfolger. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern sind landesweit derzeit etwa 120 Hausarztstellen nicht besetzt.
Die Bemühungen um qualifizierten Ärztenachwuchs zeigten der KV zufolge erste Erfolge. Im Januar 2017 hätten knapp 1.170 Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert, etwa 100 mehr als 2010. Es gebe auch Unterstützung in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Investitionszuschüsse bei einer Niederlassung im Land.
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