Politik

Noch keine Anpassungen bei Asylunterkünften nach RKI-Hinweisen

  • Montag, 15. Juni 2020
/picture alliance, Bodo Schackow
/picture alliance, Bodo Schackow

Berlin – Die Bundesregierung hat noch keine praktischen Konsequenzen aus den Em­pfeh­­lungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit COVID-19 in Asyl­unterkünf­ten gezogen.

Das RKI habe den Entwurf Ende April vorgelegt, schreibt das Bundesinnenministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke. Die Beratungen mit den Gesundheitsbehörden und Innen­ministerien der Länder dauerten demnach aber noch an. Jelpke forderte ein schnelles Umsteuern. „Dezentrale Unterbringung statt Massen­la­ger ist das Gebot der Stunde. Es darf keinen Gesundheitsschutz zweiter Klasse für Ge­flüch­tete geben.“

Wie das RKI in einer Fassung von Anfang Mai schreibt, ist das Übertragungsrisiko in Ge­meinschaftsunterkünften „besonders hoch, da hier viele Menschen auf engem Raum zu­sammen leben und Wohn-, Ess- und Sanitärräume gemeinsam nutzen.“

Das Institut empfiehlt unter anderem, Risikopersonen und Angehörige präventiv und spätestens mit Auftreten eines Falls separat unterzubringen. Auch sollten sich möglichst wenig Menschen ein Zimmer teilen. „Idealerweise sollte eine Einzelzimmerunter­bringung angestrebt werden“, heißt es. Auch innerhalb des Gebäudes müssten 1,5 Meter Abstand zueinander und Kontaktreduzierung möglich sein.

Ganze Unterkünfte sollten nicht unter Quarantäne gestellt werden. „Durch eine Massen­quarantäne wird eine vermeidbar hohe Exposition mit daraus resultierenden Risiken für alle BewohnerInnen in Kauf genommen, die den RKI-Empfehlungen zu Infektionsschutz­maßnahmen widerspricht.“

Im April hatten sich in einer Unterkunft in Unterfranken 89 Bewohner und 16 Mitarbeiter mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Ein Armenier mit schweren Vorerkrankungen starb. Die Einrichtung mit 600 Bewohnern in Geldersheim stand unter Quarantäne.

dpa

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