Gericht weist Schadenersatzklage gegen Impfstoffhersteller ab

Hof – In einem Prozess um Schadenersatz wegen Beschwerden nach einer Coronaimpfung hat das Landgericht Hof eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca abgewiesen.
Das sagte eine Gerichtssprecherin heute. Die Entscheidung sei bereits am 3. Januar verkündet worden, die Klägerin habe danach Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eingelegt. Der Zivilprozess dürfte zu den ersten gegen einen Coronaimpfstoffhersteller in Deutschland gehören.
Die Frau hatte nach starken gesundheitlichen Beschwerden, die sie auf eine Impfung mit dem Coronaimpfstoff Vaxzevria des britisch-schwedischen Herstellers zurückführt, die Firma auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Details waren zunächst nicht bekannt.
Das OLG bestätigte den Eingang der Berufung. Ob es zu einer Verhandlung kommen wird, ist nach Angaben eines OLG-Sprechers noch unklar. Der zuständige Senat berate nun das weitere Vorgehen.
Im Frühjahr 2021 wurden Astrazeneca-Impfungen vorübergehend ausgesetzt. Grund waren seltene Fälle von Hirnvenenthrombosen (Blutgerinnsel) in Kombination mit einer reduzierten Zahl von Blutplättchen.
Unter anderem die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) nahm die Fälle unter die Lupe. Ergebnis: Der Nutzen der Impfung überwiege eindeutig das Risiko.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: