Nordrhein-Westfalens Sozialministerium rügt Pflegeheim wegen ungleicher Kosten

Düsseldorf – Per Post hat das Sozialministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Bewohnerbeiräte mehrerer Pflegeheime des Betreibers „Carpe Diem“ auf zu hohe Rechnungen für einen Teil der Bewohner hingewiesen.
In einem am vergangenen Freitag bekannt gewordenen Brief geht es im Kern darum, dass Selbstzahler unter den Bewohnern einen um mehrere Euro höheren Investitionskostenanteil bezahlen, als jene, die vom Sozialamt unterstützt werden.
Das NRW-Ministerium beschrieb für eine Einrichtung in Mülheim/Ruhr, dort sei ein Anteil an Investitionskosten von 18,93 Euro für ein Einzelzimmer und 13,93 Euro für ein Doppelzimmer erlaubt. Tatsächlich stelle die Betreiberin Selbstzahlern 24,10 Euro für ein Einzelzimmer und 19 Euro für ein Doppelzimmer in Rechnung.
Laut Gesetz in NRW dürften allen Bewohnern aber für gleiche Leistung nur gleiche Kosten berechnet werden. Der Brief wurde an zwölf Einrichtungen des Betreibers in NRW geschickt. Die Rheinische Post berichtete.
Das Ministerium begründete das ungewöhnliche Vorgehen damit, dass die Bewohner über ihre Rechte informiert werden sollten. In dem Schreiben stehen auch Hinweise auf eine anwaltliche Beratung.
Nach Ansicht des Pflegeheimbetreibers steht das NRW-Recht im Gegensatz zum bestehenden Bundesrecht. In anderen Bundesländern sei das Vorgehen unstrittig, erklärte das Unternehmen.
Die berechneten Investitionskosten werden von den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe geprüft und genehmigt. Vor dem Landessozialgericht in Essen klagt „Carpe Diem“ nach eigenen Angaben gegen die aktuelle Höhe der bewilligten Investitionskostensätze für Sozialhilfeempfänger. „Und mit uns einige hundert andere Pflegeeinrichtungen in NRW“, sagte ein Sprecher.
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