Normenkontrollrat: Bürokratieabbau auch im Gesundheitsressort weiter vorantreiben

Berlin – Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Karsten Wildberger, heute den NKR-Jahresbericht 2026 übergeben. Auch dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird in dem Bericht weiterer Handlungsbedarf beim Abbau von Bürokratie bescheinigt.
Die Bundesregierung habe sich ehrgeizige Ziele beim Bürokratieabbau und der Staatsmodernisierung gesetzt, sagte der NKR-Vorsitzende Lutz Goebel. Trotz großer Anstrengungen und sichtbarer Fortschritte falle die Bilanz jedoch nur „vorsichtig positiv“ aus. Man werde den laufenden Prozess weiterhin kritisch-konstruktiv begleiten.
Positiv ist dem Bericht zufolge, dass der aus gesetzlichen Regelungen resultierende Erfüllungsaufwand um rund 6,8 Milliarden Euro auf den niedrigsten Stand seit 2020 gesunken ist. Allerdings beruhe dieser Rückgang zum Großteil auf dem Gebäudemodernisierungsgesetz und der Rücknahme der Pflicht, neu eingebaute Heizungsanlagen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Gleichzeitig seien zudem die jährlichen Bürokratiekosten um rund 1,3 Milliarden Euro gestiegen. Hauptursache ist die nationale Umsetzung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung. „Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung kann also noch so sehr antreiben, die größten Belastungen entstehen häufig auf EU-Ebene und in der Zuständigkeit anderer Ressorts. Das zeigt, dass Bürokratieabbau nicht nur die Aufgabe eines einzelnen Ministeriums ist“, hält der NKR fest.
Die großen Belastungsberge lägen weiterhin in der Federführung anderer Ministerien – wie dem Finanz-, Justiz- sowie eben auch dem Gesundheitsministerium. Trotz „beachtlicher Beiträge“ aus dem BMG, wie dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz, gebe es im Bereich Gesundheitswesen noch einiges zu tun – noch sei die Umsetzung des angekündigten Bürokratieentlastungsgesetzes nicht erfolgt.
In dem Bericht wird dazu unter anderem auf eine weitere Verringerung von Dokumentationspflichten und der Kontrolldichte hingewiesen. Zudem müssten Doppelstrukturen bei den Aufgaben der Kontrollinstanzen im Gesundheitswesen vermieden werden.
Bürokratieentlastung lasse sich auch mit Blick auf die Digitalisierung erzielen. Der NKR betont insbesondere die Rolle eines erleichterten Datenaustauschs und die Vermeidung von Doppeldokumentation. Ein wichtiger Aspekt sei vor allem der Austausch zwischen Versicherungsträgern und Ärztinnen und Ärzten.
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