Notfallmediziner erarbeiten Papier für Gewaltprävention und Mitarbeiterschutz

Berlin – Um das Personal in Notaufnahmen und auf Intensivstationen besser auf Übergriffe vorzubereiten, hat die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) ein Positionspapier zu Gewaltprävention und zum Mitarbeiterschutz erarbeitet.
Definiert werden acht zentrale Handlungsfelder. Dazu gehören verbindliche Standardarbeitsanweisungen (SOP), eine klare Führungsverantwortung, die systematische Erfassung von Gewaltvorfällen und verpflichtende Schulungs- und Deeskalationstrainings.
Darüber hinaus sieht das Papier eine strukturierte psychosoziale Nachsorge, eine situationsangepasste Personalplanung, umfassende Sicherheitsmaßnahmen sowie rechtlichen Schutz für betroffene Mitarbeitende vor.
Die DGIIN bezeichnete die aktuelle Situation als „alarmierend“. Es brauche eine „Null-Toleranz-Kultur gegenüber Gewalt sowie die systematische Implementierung von Schutzmaßnahmen in allen Krankenhäusern“.
„Gewaltprävention und Mitarbeiterschutz sind essenzielle Bestandteile der Patientensicherheit. Professionelle Kommunikationskompetenzen sind zentrale Instrumente zur Deeskalation“, sagte Uwe Janssens, Erstautor des Positionspapiers. Er ist leitender Arzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius Hospital Eschweiler.
„Aus meiner täglichen Erfahrung in der Intensivpflege kann ich bestätigen, dass präventive Maßnahmen und strukturierte Deeskalationstrainings nicht nur die Sicherheit unseres Teams erhöhen, sondern auch die Versorgung der Patienten verbessern“, sagte Nadine Weeverink, Fachkrankenpflegerin für Intensiv- und Anästhesiepflege an der Charité Berlin und Co-Autorin des Positionspapiers.
Wenn sich das Personal geschützt und unterstützt fühle, könne man sich vollständig auf die Kernaufgabe konzentrieren – die bestmögliche Patientenversorgung. „Ein umfassendes Gewaltpräventionskonzept ist daher kein luxuriöser Zusatz, sondern eine notwendige Voraussetzung für professionelle Intensivmedizin.“
„Gewaltprävention ist ausdrücklich Führungsaufgabe“, sagte Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitautor. Der Wille der Führungskräfte, präventiv gegen Gewalt vorzugehen, sei entscheidend für die Etablierung und Wirksamkeit eines ganzheitlichen Präventionskonzepts. Er erklärte, es mangele oft an angemessenen Reaktionen auf sicherheitsbezogene Rückmeldungen – das sei ein „gravierender Mangel“, den man dringend beheben müsse.
Die DGIIN ruft dazu auf, Präventionsmaßnahmen in die Krankenhausfinanzierung zu integrieren und eine verlässliche, zweckgebundene Finanzierung aufzustellen. Aktuell deckten weder das G-DRG-System noch Förderprogramme von Bund und Ländern die notwendigen Ausgaben ab.
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) plant derzeit eine Gesetzesverschärfung. Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeitenden sollen künftig in den Schutz der besonderen Strafvorschriften zum Schutz von Einsatz- und Rettungskräften einbezogen werden.
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