Notfallreform erst Ende April im Bundeskabinett

Berlin – Das Notfallgesetz verzögert sich weiter. Statt nach bisherigen Kabinettsplanungen soll es nicht am 25. März beschlossen werden, sondern im Bundeskabinett erst „Ende April“ auf der Tagesordnung stehen. Das erklärte die zuständige Referatsleiterin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Johanna Sell, gestern auf dem DRG-Forum in Berlin. In einer aktualisierten Kabinettsplanung ist das Gesetz jetzt für den 29. April vorgesehen. Nach DÄ-Informationen soll das Gesetz weiterhin zur Prüfung im Bundesjustizministerium liegen.
Nach Darstellung der BMG-Referatsleiterin in einer Präsentation könnten im Laufe des Jahres dann die parlamentarischen Beratungen starten. Das Gesetz könnte dann Ende des Jahres abgeschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet werden, erklärte Sell. Der Start der Reform wird also nicht vor 2027 sein können.
Die nun erneute Verzögerung des Gesetzes kommentiert DAK-Chef Andreas Storm kritisch. „Die Notfallreform ist ein nächster Akt eines Trauerspiels, wenn der Startpunkt durch einen Kabinettsbeschluss um einen Monat verzögert wird“, so der Kassenchef zum Deutschen Ärzteblatt.
Für ihn stelle sich inzwischen die Frage, ob die Notfallreform der Start in das Primärversorgungssystem sein soll – oder doch weiterhin ein Teil der Krankenhausreform. In den Plänen des früheren Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) sollte die Notfallreform der vierte Teil der Krankenhausgesetzgebung werden.
Auch aus der Opposition im Bundestag kommt Kritik an der erneuten Verschiebung. „Entgegen aller Ankündigungen wird die Notfallreform erneut verschoben – das ist ein weiteres Beispiel für das schlechte Management von Ministerin Warken. Ein seit Monaten fertiges Gesetz darf in einer solchen Lage nicht weiter liegen bleiben“, so Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, zum Deutschen Ärzteblatt.
Die Grünen hatten kürzlich eine Anhörung zur Notfallversorgung im Gesundheitsausschuss des Bundestages durchgesetzt, anfänglich auch gegen den Willen der regierungstragenden Fraktionen.
Die Notfallreform in der Ampelkoalition war im parlamentarischen Verfahren fast fertig – wenige Stunden nach der Anhörung platzte im November 2024 die Koalition. Auch der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte begonnen, eine Notfallreform auf den Weg zu bringen – war dann aber am Widerstand der Innenministerien der Länder gescheitert.
Linke mit eigenen Forderungen zum Rettungsdienst
Auch die Linken im Bundestag haben bei ihrem heutigen Kongress zur Reform des Rettungsdienstes schnelle Verbesserungen gefordert. Die Lage sei dramatisch. Die Einsatzzahlen stiegen seit Jahren und die Überlastung von Rettungs- und Notfallsanitätern sowie Notärzten sei der Dauerzustand, sagte die zuständige Sprecherin der Bundestagsfraktion, Stella Merendino. Gefährdet sei dadurch auch die Patientensicherheit.
Die Linken wollen bei der Reform, dass die Beschäftigten und ihre Erfahrungen einbezogen werden. Dies habe die Bundesregierung bisher versäumt, sagte Merendino. Sie präsentierte die Ergebnisse einer Umfrage ihrer Partei, an der sich rund 7.900 Beschäftigte beteiligt hätten.
Danach gab ein Drittel der Befragten an, den Arbeitsalltag oft als belastend zu empfinden. 48 Prozent empfinden ihn als manchmal belastend. 32 Prozent machen in einem Monat durchschnittlich mehr als zehn Überstunden. Weitere 31 Prozent gaben an, auf durchschnittlich mehr als fünf Überstunden pro Monat zu kommen.
Lediglich 5,9 Prozent der Befragten können sich laut Umfrage vorstellen, ihren Beruf bis zur Rente ohne Einschränkungen auszuüben. Mehr als 67 Prozent glauben das nicht. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Berufsgruppen: Über 60 Prozent der befragten Notärzte können sich gut vorstellen, ihrem Beruf bis zur Rente ohne Einschränkungen nachzugehen. Notfallsanitäter hingegen geben mit 70,4 Prozent am häufigsten an, sich dies nicht vorstellen zu können.
Frustriert sind die Befragten vor allem wegen häufiger Fehleinsätze. 42,6 Prozent sind der Meinung, dass Menschen aufgrund fehlender Kenntnis von anderen Angeboten den Rettungsdienst rufen, obwohl eine andere medizinische Versorgung geeigneter wäre. Mehr als ein Drittel glaubt nicht, dass die Patientensicherheit aktuell gewährleistet ist, und 20 Prozent berichten davon, dass sie oft Abstriche bei der Arbeitsqualität machen müssen.
Mit Blick auf die anstehende Reform fordert die Linke, dass der Rettungsdienst als Bestandteil der Regelversorgung in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen wird. Er müsse bedarfsgerecht ausgestattet und kostendeckend finanziert werden, sodass die Versorgung unabhängig von betriebswirtschaftlichen Anreizen und Gewinnorientierung stattfinde.
Darüber hinaus spricht sich die Partei dafür aus, dass der Rettungsdienst mit einem digitalen Leitsystem ausgestattet wird, das ihn mit den Leitstellen, den Integrierten Akut- und Notfallzentren und den Notaufnahmen verbindet. Notwendig seien auch bundeseinheitliche Standards, insbesondere zu Versorgungsqualität, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, aber auch zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, insbesondere zu Arbeitszeiten, Pausen, Schutz vor Gewalt sowie zur psychischen Nachsorge nach belastenden Einsätzen.
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