Politik

Notfallreform: Psychotherapeuten wollen mehr sozialrechtliche Befugnisse

  • Donnerstag, 12. Februar 2026
/Pixel-Shot, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) spricht sich für eine Reform der Akut- und Notfallversorgung aus, bei der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mehr Möglichkeiten bekommen, ihren Beitrag zu leisten. Dazu sei es notwendig, dass sie die sozialrechtlichen Befugnisse erhalten, psychisch kranke Menschen zielgerecht weiter zu überweisen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen, heißt es in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung.

„Damit das Potenzial niedergelassener Psychotherapeuten in der Notfallversorgung effektiv genutzt werden kann, müssen Versorgungsabläufe fachlich gesteuert und unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden“, erklären die DPtV- Bundesvorsitzenden Enno Maaß und Christina Jochim.

Dazu müssten für psychisch kranke Menschen, die notfallmäßig in die Praxis kommen, die Befugniseinschränkungen aufgehoben werden. Das steigere die Effizienz in der Notfallversorgung und erspare den Patientinnen und Patienten doppelte Wege. Notwendig sind hierfür nach Angaben der DPtV Ergänzungen beziehungsweise Änderungen in Paragraf 73 Absatz 2 Sozialgesetzbuch V erforderlich.

Des Weiteren schlägt der Verband vor, dass auch Psychotherapeuten die stufenweise Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen in den Beruf anordnen und gezielt gestalten können sollen. Bislang wird die auch als „Hamburger Modell“ bekannte Wiedereingliederungsmaßnahme im Rahmen der medizinischen Rehabilitation von Ärztinnen und Ärzten angeregt und begleitet.

„Gerade bei psychischen Erkrankungen mit langen Krankheitszeiten können Psychotherapeuten frühzeitig Rückkehrprozesse in den Beruf qualifiziert planen und zielgerichtet in einen Gesamtbehandlungsplan einbetten“, betonen Maaß und Jochim. Erforderlich sei auch hierfür eine Befugnis.

PB

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