Notfallsanitäter kündigen Protestaktion für mehr Rechtssicherheit an

Lübeck – Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) fordert mehr Rechtssicherheit für die Tätigkeit von Notfallsanitätern. Trotz langjähriger Bemühungen und zahlreicher Gespräche habe die Politik noch immer keine Rechtsklarheit beim Einsatz invasiver Maßnahmen geschaffen.
„Wir brauchen keinen Applaus in Krisenzeiten, sondern endlich die notwendige und längst überfällige Unterstützung, um diesen tollen Beruf rechtssicher ausüben zu können, so wie jeder andere Berufstätige auch“, betonte Marco K. König, 1. Vorsitzender des DBRD – der berufsständischen Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals.
Daher rufe man die mehr als 9.000 Verbandsmitglieder sowie weitere Rettungsdienstmitarbeiter, Ärzte und andere Unterstützer dazu auf, Protestpostkarten oder Protest-E-Mails an die CDU-Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages zu schicken.
Konkret geht es dabei um invasive Maßnahmen, die in Deutschland durch das Heilpraktiker- und das Betäubungsmittelgesetz ausschließlich Ärzten vorbehalten sind. Aufgrund dieser Regelung, so warnten Rettungsdienstexperten wiederholt, würden sich Notfallsanitäter mit ihrem eigenverantwortlichen Handeln unter Umständen in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
Formale Verstöße der Notfallsanitäter gegen diese Vorschrift werden bislang über Hilfskonstruktionen wie den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) aufgelöst. Dieser setzt voraus, dass der Zustand des Patienten so bedrohlich ist, dass ein Warten auf den Notarzt nicht möglich ist.
Debatte schwelt schon länger
Union und SPD hatten im Herbst 2019 eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes zurückgezogen. Die Initiative sah vor, dass Notfallsanitäter – ausschließlich im Rahmen von standardisierten, ärztlich delegierten Handlungsoptionen – eigenständig bestimmte ärztliche Aufgaben übernehmen dürfen.
Bezüglich der so zu erzielenden Rechtssicherheit wurden jedoch Bedenken laut, deshalb nahm die Regierungskoalition den Gesetzesantrag zurück und kündigte weitere Fachgespräche an.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte den Vorstoß positiv aufgenommen und nur kleinere Nachbesserungen angeregt: Notfallsanitäter sollten eigenständig nur „abschließend bestimmte“ heilkundliche Maßnahmen „zur Abwendung von lebensbedrohlichen Situationen oder schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sofortiges Handeln erfordern“ vornehmen dürfen. Ein Einstieg in die Substitution ärztlicher Tätigkeit wurde ausdrücklich abgelehnt.
Bayern mit Neuregelung
In Bayern dürfen Notfallsanitäter seit dem 1. Dezember 2019 bestimmte ärztliche Aufgaben eigenständig übernehmen. Notfallsanitäter dürfen dort ohne vorherige ärztliche Anweisung einen Zugang legen, eine Vollelektrolytlösung anschließen sowie vorgegebene Mengen Schmerzmittel (Piritramid) oder Glucoselösung als Kurzinfusion geben.
Diese Maßnahmen sind an vorgegebene Indikationen gekoppelt: Verletzte Person mit isolierter Extremitätenverletzung, Verbrennung, Unterzuckerung und Verdacht auf Sepsis. Die notwendigen Vorgaben und Abläufe wurden vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Bayern (ÄLRD-B) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz erstellt.
Bayern hatte 2019 eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes eingebracht, die es Notfallsanitätern erlauben sollte, in lebensbedrohlichen Situationen heilkundlich tätig zu werden. Dieser Vorstoß war seitens des DBRD und des Landesverbandes Bayern des Deutschen Roten Kreuzes begrüßt worden, stieß jedoch auf Ablehnung seitens der Ärzteverbände.
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