Politik

Notfallsanitäter: Bundesregierung will Dialog über erweiterte Kompetenzen initiieren

  • Mittwoch, 20. November 2019
/dpa
/dpa

Berlin – Dürfen Notfallsanitäter künftig bis zum Eintreffen des Notarztes eigenverant­wort­lich medizinisch tätig sein? Oder sollen sie nur auf ärztliche Anweisung handeln dürfen? Darüber will das Bundesgesundheitsministerium einen Dialog zwischen Not­fall­sanitätern, Ärzten und anderen am Rettungsdienst Beteiligten initiieren. Das kündigte die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ände­rung des Notfallsanitätergesetzes an.

Der Bundesrat hatte seinen Vorstoß damit begründet, dass die aktuelle Rechtslage bei Notfallsanitätern und deren Arbeitgebern zu erheblicher Rechts- und damit auch Hand­lungsunsicherheit führe. Deshalb soll es dem Gesetzentwurf zufolge Notfallsanitätern künftig erlaubt sein, in lebensbedrohlichen Situationen im Rahmen der ihnen vermittel­ten Kompetenzen heilkundlich tätig zu sein.

Zurzeit sei die Ausübung der Heilkunde grundsätzlich Ärzten vorbehalten und ohne Er­laubnis strafbar. Notfallsanitäter, die bis zum Eintreffen des Notarztes heilkundlich tätig seien, entkämen nur über die rechtliche Konstruktion des rechtfertigenden Notstandes aus der Strafbarkeit ihres Tuns. Dies sei für die hochqualifizierten Notfallsanitäter weder sachgerecht noch zumutbar, hieß es zur Begründung.

Ärzteverbände wollen am Prinzip der Delegation festhalten

Die Bundesregierung hatte einen eigenen Vorschlag vorgelegt, um für mehr Rechtssicher­heit sorgen. Dieser hing als Änderungsantrag dem Gesetz über den Beruf der Anästhesie­technischen und Operationstechnischen Assistenten an.

Ziel war es, die Befugnisse von Notfallsanitätern zu präzisieren und im Gegensatz zum Bundesrat am Prinzip der ärztlichen Delegation festzuhalten. Der Antrag von Union und SPD sah deshalb vor, dass Notfallsanitäter ausschließlich im Rahmen von standardisier­ten, ärztlich delegierten Handlungsoptionen (Standardisierte Prozeduren, SOPs) heilkund­lich tätig werden dürfen.

Weil dieser Vorschlag bei einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss zwar auf die Zu­stimmung von Ärzteverbänden, aber auf heftige Kritik der Rettungsdienste gestoßen war, stoppten die Fraktionen ihre Gesetzesinitiative. Mit dem Dialog will man nun eine „für alle Seiten tragfähige Lösung“ finden, wie es in der Stellungnahme heißt.

Als unzureichend bezeichnete heute Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) den Dialogvorstoß der Bundesregierung. Noch Anfang des Monats habe das Gesundheits­ministerium angekündigt, bis Mitte November eine abgestimmte Bewertung der Bundes­ratsinitiative vorzulegen.

Nun wolle die Bundesregierung lediglich Gespräche initiieren, obwohl diese doch bereits im Vorfeld der Stellungnahme stattgefunden hätten. „Statt diesem Eiertanz müssen jetzt die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Notfallsanitäter und Notfallsanitäte­rin­nen rechtssicher eigenverantwortlich handeln können", forderte die Obfrau im Gesund­heits­ausschuss.

HK

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung