Notfallversorgung: Ärztekammer Hamburg drängt auf mehr ärztliche Mitsprache

Hamburg – Die Ärztekammer Hamburg (ÄKH) fordert mehr ärztliche Mitsprache bei der Ausgestaltung der Notfallreform und eine solide Finanzierung der Vorhaben.
„Wir brauchen dringend eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten, um die Notaufnahmen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu entlasten“, sagte der Kammerpräsident Pedram Emami bei der Delegiertenversammlung der Kammer Mitte Juni.
Dabei geht es laut der Kammer auch um die Finanzierung. „Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in seiner bisherigen Form macht eine wirkungsvolle Umsetzung der Notfallreform so gut wie unmöglich. Hier muss der Gesetzgeber schnell nacharbeiten“, betonte die Vizepräsidentin der Kammer, Birgit Wulff.
Die Delegiertenversammlung unterstrich in einer Resolution, dass bei der Notfallversorgung eine zielgerichtete und verbindliche Patientensteuerung in die jeweils passende Versorgungsebene erforderlich ist.
„Die Reform muss auf eine Entlastung der Notaufnahmen und Rettungsdienste von Fällen ausgerichtet werden, die keiner Notfallversorgung bedürfen“, heißt es in der Resolution. Dafür bedürfe es einer verlässlichen Patientensteuerung entlang verbindlicher Versorgungspfade. Die medizinische Ersteinschätzung müsse weiterhin in unabhängiger ärztlicher Verantwortung liegen.
„Erforderlich ist ein mit der ärztlichen Selbstverwaltung entwickeltes, bundesweit einheitliches Verfahren der Ersteinschätzung, das unabhängig vom Zugangsweg zu derselben Einschätzung von Dringlichkeit und angemessener Versorgungsebene führt“, so die Delegierten.
Sie unterstützen den Ansatz eines sektorenübergreifend verzahnten Systems aus Akutleitstellen, ärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst. „Die stärkere Vernetzung der Rufnummern 116117 und 112 sowie die Etablierung eines zentralen Zugangs (‚Single Point of Contact‘) werden als geeignete Maßnahmen angesehen, um Patientinnen und Patienten effizient und bedarfsgerecht zu steuern“, betont die Kammerversammlung.
Die von der Bundesregierung vorgesehene verpflichtende Vorhaltung telemedizinischer und aufsuchender Angebote über die Rufnummer 116117 rund um die Uhr, unabhängig vom tatsächlichen Bedarf, sei hingegen „weder zielführend noch umsetzbar“, so die Kammerversammlung.
Sie fordert zudem, die ärztliche Selbstverwaltung in die weiteren Planungs- und Umsetzungsstrukturen der Notfallreform einzubinden. „Die Strukturen der Akut- und Notfallversorgung müssen finanziell, strukturell und personell so ausgestattet sein, dass die Reform zu einer nachhaltigen Verbesserung der Versorgung beiträgt“, betonen die Kammerabgeordneten.
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