Ärzte drängen auf Nachbesserungen an geplanter Notfallreform

Berlin/Hamburg – Wissenschaftliche Fachgesellschaften aus der Notfallmedizin mahnen Nachbesserungen am Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung an. Ziel ist es demnach, die Reform „wirksam, messbar und nachhaltig“ zu machen.
„Notfallversorgung endet nicht an Sektorengrenzen. Wir müssen Qualität entlang des gesamten Patientenweges messen – vom ersten Kontakt am Telefon bis zur ambulanten oder stationären Weiterbehandlung“, sagte der Präsident der Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA), Martin Pin.
Dafür sollte der Gemeinsame Bundesausschuss mit einer transsektoralen Qualitätssicherung beauftragt werden. Notwendig seien standardisierte regionale Qualitätsberichte, bundesweit vergleichbare Kennzahlen und eine unabhängige wissenschaftliche Evaluation, hieß es aus der Fachgesellschaft.
„Qualitätssicherung darf nicht dort angesiedelt werden, wo gleichzeitig Eigeninteressen bestehen. Nur unabhängige Strukturen schaffen Vertrauen und ermöglichen eine belastbare Weiterentwicklung der Versorgung“, betonte auch der DIVI-Präsident Florian Hoffmann, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg.
Eine weitere zentrale Forderung der Fachgesellschaften ist die verbindliche Umsetzung interoperabler digitaler Standards. „Digitale Fallübergaben, Dokumentation und Qualitätssicherung in der Akut- und Notfallversorgung dürfen nicht von regionalen Einzelprojekten abhängen“, sagte Pin.
Die Fachgesellschaften drängen deshalb auf bundesweite Stichtage für die Umsetzung von einheitlichen Standards, verbindliche Nachweisverfahren und Anreize für eine frühe Umsetzung und Konsequenzen, wenn die Umsetzung ausbleibe.
Die Fachgesellschaften setzten sich darüber hinaus für verbindliche Personalmindeststandards in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sowie eine auskömmliche Refinanzierung der Vorhaltekosten ein.
Die Notaufnahme müsse zudem als eigenständige Versorgungsstruktur mit eigener Leistungsgruppe und Fachabteilungsschlüssel sichtbar gemacht werden, heißt es in der Stellungnahme, an der sich neben der DIVI und DGINA auch die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin, das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung, die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie und andere beteiligt haben.
Scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg. „Diese Reform schießt am Ziel vorbei. Sie gibt vor, Patienten steuern zu wollen, ist aber vollkommen ungeeignet, die teure Fehlinanspruchnahme von Notdienstangeboten zu verringern“, sagte Caroline Roos aus dem Vorstand der Organisation bei der gestrigen Sitzung der Vertreterversammlung der KV Hamburg.
Sie kritisierte, Patienten dürften dem Gesetzentwurf zufolge weiterhin aus eigenem Antrieb jede vorhandene Klinik aufsuchen und dort ambulante Notfallversorgung in Anspruch nehmen. „Eine Verpflichtung, ausschließlich ein Krankenhaus mit Integrierten Notfallzentren (INZ) aufzusuchen, gibt es ebenso wenig wie die Verpflichtung, erst einmal die 116117 zu kontaktieren, bevor man sich auf den Weg macht“, sagte sie.
Steuerung müsse zuhause ansetzen, nicht erst vor Ort im Krankenhaus, sagte Roos. Eine verpflichtende „116117-first-Strategie“ würde hier helfen: „In vielen Fällen könnte dadurch ein Krankenhausbesuch vermieden und von Beginn an in die passende Versorgungsebene vermittelt werden“, so Roos.
Gleichzeitig würden die KVen verpflichtet, doppelte Versorgungsangebote aufzubauen. „Neben der Versorgung in der Praxis sollen die Ärztinnen und Ärzte 24/7 im fahrenden Notdienst unterwegs sein, telemedizinische Angebote abdecken, in den Notfallpraxen der INZs arbeiten und gleichzeitig noch Akuttermine in den Praxen anbieten“, kritisierte sie.
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