Politik

Notfallversorgung: Wirtschaftsprüfer fordern zentrale Anlaufstelle für Patienten

  • Mittwoch, 13. September 2017
/eunikas, stock.adobe.com
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Berlin – Für eine einheitliche Notrufnummer und eine zentrale Anlaufstelle für Notfallpatienten an den Krankenhäusern haben sich heute in Berlin Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ausgesprochen. Patienten müssten besser durch das System gesteuert werden, damit sie dort behandelt würden, wo es angemessen sei. Denn seit Jahren steige die Zahl derer, die den Rettungsdienst oder die Notfallam­bulanzen der Krankenhäuser in Anspruch nähmen, obwohl sie ebenso gut in der Praxis eines niedergelassenen Arztes oder durch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst versorgt werden könnten.

Die BDO nahm die aktuelle Debatte um notwendige Reformen in der Notfallversorgung zum Anlass, mit Experten aus der Gesundheitswirtschaft, aus Verbänden und der Politik über ein eigenes Konzept zu diskutieren. Es ähnelt in wesentlichen Punkten dem Vorschlag, den der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen am 7. September vorstellte.

Das wichtigste ist die Steuerung der Patienten

Für die BDO-Experten steht die Steuerung der Notfallpatienten an oberster Stelle. Sie schlagen deshalb die Einrichtung einer zentralen Notrufnummer vor, die die Rufnummern 112 und 116117 bündelt. Dort werden die Anrufer medizinisch beraten und an Praxen, Bereitschaftsdienst oder Krankenhaus weiterverwiesen. Um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, soll eine integrierte Patientenleitstelle – der Sachverständigenrat nennt sie integriertes Notfallzentrum – geschaffen werden, die der Notaufnahme vorgeschaltet ist. Sie dient als zentrale Anlaufstelle für Patienten, die aus eigenem Antrieb und „zu Fuß“ die Notfallversorgung in Anspruch nehmen wollen. In der Patientenleitstelle findet die Triage und Steuerung der Patienten statt.

Finanziert werden soll die neue Notfallversorgung über einen Notfallfonds. Dessen Volumen müssten Kostenträger und Leistungserbringer jährlich verhandeln, meinte BDO-Ökonom Alexander Morton. Wünschenswert sei eine Einzelleistungsvergütung, die aber Elemente der Mengensteuerung enthält, um keine falschen Anreize zu setzen. Für „unbedingt notwendig“ hält Morton darüber hinaus eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung der Notfallversorgung durch die Länder, die auch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst einschließt.

Kein „Sicherstellungsdogma“ der KVen

In der Notfallversorgung müsse man das „Sicherstellungsdogma“ der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hinterfragen, ergänzte BDO-Rechtsanwalt Stephan Porten. Ansonsten erhalte man keine Planung aus einem Guss. Dennoch müssten die KVen, die Träger der Rettungsdienste und die Krankenhäuser in die Notfallplanung einbezogen werden.

Porten kritisierte zudem die Pauschale von 4,74 Euro, die Krankenhäuser für die Abklärung von Notfällen erhalten, als zu niedrig. „Ich sehe hierin keinen Impuls, Patienten an die für sie angemessene Versorgungsstufe zu verweisen“, sagte Porten. Stattdessen schlägt er eine Triagepauschale vor, die so hoch ist, dass sie auch die „Auffangfunktion“ der Krankenhäuser abbildet.

HK

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