NRW erstattet große Teile des Schulgelds für Gesundheitsberufe

Düsseldorf – Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) erstattet ab sofort 70 Prozent des erhobenen Schulgeldes für Schüler der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie sowie der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. September 2018, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute mitteilte.
„In einer alternden Gesellschaft werden wir mehr denn je auf eine gute Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen angewiesen sein“, sagte Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Damit sich genügend Menschen für diese Berufe entscheiden würden, müsse die Ausbildung deutlich attraktiver gestaltet werden. Laumann betonte, er setze sich weiter dafür ein, dass die Ausbildungen – wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart – gänzlich vom Schulgeld befreit werden.
Von der Neuregelung profitieren laut Ministerium rund 7.000 Schüler sowie Auszubildende in NRW. Das durchschnittliche Schulgeld für angehende Ergotherapeuten hat bislang rund 400 Euro im Monat betragen, bei Physiotherapeuten etwa 415 Euro, bei Logopäden durchschnittlich 640 Euro und bei Pharmazeutisch-Technischen Assistenten rund 273 Euro.
Für den Einstieg in die Schulgeldfreiheit stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in diesem Jahr rund 15 Millionen Euro zur Verfügung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags soll dieser Ansatz im Haushaltsjahr 2019 um weitere 10 Millionen auf insgesamt 25 Millionen Euro erhöht werden, um eine Förderung für das volle Kalenderjahr zu ermöglichen.
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