Politik

Nur ein Viertel der Krankenhäuser kann noch investieren

  • Dienstag, 2. Juni 2020

Düsseldorf – Drei von vier Krankenhäusern in Deutschland sind nicht ausreichend inves­titionsfähig. Die unzureichende Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser ist der Haupt­grund, warum seit mehr als zehn Jahren zwischen 30 und 50 Prozent der Kranken­häuser Verluste schreiben. Das ist das Ergebnis mehrerer Studien des Deutschen Krankenhaus­instituts (DKI) zur Investitionsfähigkeit der deutschen Krankenhäuser.

Die maßgebliche Ursache für die schwache Investitionsfähigkeit sei eine nicht hinrei­chen­de Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser durch die Bundes­länder, schreibt das DKI. Faktisch werde nur noch die Hälfte der Krankenhaus­investitionen aus öffentlichen Fördermitteln bestritten. Die andere Hälfte der erforderlichen Investitionen steuerten die Krankenhäuser anderweitig bei, etwa über Überschüsse aus den Leistungs­entgelten.

Investitionsstau beträgt 4,3 Milliarden Euro pro Jahr

Die Gewinnmargen der Krankenhäuser reichten aber zumeist nicht aus, um den Inves­titi­onsbedarf zu decken oder Kredite zu finanzieren. Nur jeweils rund ein Viertel der Kran­ken­häuser habe in den vergangenen Jahren eine hinreichende Rendite zur Finanzierung notwendiger Investitionen erzielt oder erwarte dies für die Zukunft.

„Die Unterfinanzierung der Krankenhausinvestitionen führt zu einem erheblichen Investi­tionsstau“, schreibt das DKI. „Für die nächsten fünf Jahre beträgt der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser rund sieben Milliarden Euro pro Jahr. Die öffentliche För­der­quote durch die Bundesländer lag in den letzten Jahren allerdings nur bei 2,7 Milliar­den Euro pro Jahr. Der Investitionsbedarf ist damit um das Zweieinhalbfache höher als aktuell die öffentlichen Fördermittel für Krankenhausinvestitionen.“

Besonders gravierend seien die Investitionsprobleme bei der Digitalisierung im Kranken­haus. Weniger als die Hälfte der Häuser habe eine einheitliche krankenhausweite elektro­nische Patientenakte oder eine elektronische Medikationsunterstützung bezie­hungsweise Arzneimittelsicherheitsprüfung.

Einen geringen Verbreitungsgrad hätten vor allem telematische und telemedizinische Anwendungen, wie Telekonsile und Telemonitoring, und die IT-gestützte elektronische Entscheidungsfindung bei Diagnostik und Therapie.

„In den deutschen Krankenhäusern werden die Potenziale der Digitalisierung zwar er­kannt, aber vielfach noch nicht ausgeschöpft“, schreibt das DKI. „Die öffentlichen Förder­mittel reichen zur Investitionsfinanzierung bei weitem nicht aus. Und aus Eigenmitteln ist die Digitalisierung der Krankenhäuser nicht zu finanzieren.“

fos

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