Nur wenig evidenzbasiertes Wissen zur Teilentfernung der Gaumenmandeln
Köln – Die Therapiestrategien bei wiederholten akuten Entzündungen und Vergrößerungen der Gaumenmandeln sind Gegenstand einer Analyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Danach gibt es in Deutschland bislang keine einheitliche Indikationsstellung zum operativen Entfernen der Gaumenmandeln, sei es teilweise (Tonsillotomie) oder vollständig (Tonsillektomie).
Den vorläufigen Ergebnissen der IQWiG-Nutzenbewertung zufolge zeigen sich postoperativ kurzfristige Vorteile der Mandel-Teilentfernung im Vergleich zur Tonsillektomie: Innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingriff traten bei der Tonsillotomie weniger Schmerzen und weniger Schluck- und Schlafstörungen auf. Daraus lässt sich laut IQWiG ein Anhaltspunkt für beziehungsweise ein Hinweis auf einen geringeren Schaden der Tonsillotomie ableiten. Dagegen zeigte sich für den weiteren Verlauf kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie im Vergleich zur Tonsillektomie.
Für den Vergleich mit einer konservativen Therapie seien Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie unklar, da sich dazu keine Studien identifizieren ließen, so die IQWiG-Wissenschaftler.
Als mögliche Vorteile der Tonsillotomie würden in der wissenschaftlichen Literatur angeführt, dass dabei die Tonsillen mit ihrer immunologischen Funktion teilweise erhalten blieben, die Rate postoperativer Komplikationen geringer sei und die Genesung schneller voranschreite. Allerdings bestehe auch das Risiko für ein Nachwachsen des Gaumenmandelgewebes und damit auch für das Wiederauftreten von Symptomen. Dadurch könnte eine erneute Operation nötig werden.
Das IQWiG weist daraufhin, dass interessierte Personen oder Institutionen bis zum 6. Dezember Stellungnahmen zu dem jetzt publizierten Vorbericht abgeben können.
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