Politik

Entscheidung zwischen Tonsillotomie und Tonsillektomie bleibt schwierig

  • Montag, 9. Januar 2017

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht beim Vergleich der sogenannten Tonsillotomie – also der Mandelteilentfernung – und der vollständigen Resektion der Mandeln, der Tonsillektomie, kein Verfahren deutlich vorn. Das berichtet das Institut in einer vorläufigen Nutzenbewertung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dem IQWiG Ende Januar 2016 den Auftrag „Tonsillotomie bei chronischer Tonsillitis und bei Hyperplasie der Tonsillen“ erteilt. Im Herbst vergangenen Jahres hatte das Institut seinen Bericht vorgestellt. Interessierte Personen oder Institutio­nen konnten bis zum 6. Dezember 2016 Stellungnahmen abgeben.

„Zum Vergleich Tonsillotomie versus konservative Behandlung ließen sich weder rele­van­te noch laufende Studien identifizieren“, berichten die IQWiG-Forscher zunächst. Beim Vergleich zwischen Tonsillotomie versus Tonsillektomie zeigte die Mandelteilent­fernung kurzfristige Effekte innerhalb von zwei Wochen nach der Intervention: Die IQWiG-Wissen­schaftler sehen hinsichtlich Schmerz einen Anhaltspunkt für einen Zusatz­nutzen der Ton­sillotomie und hinsichtlich Schluck- und Schlafstörungen einen Hinweis auf einen gerin­ge­ren Schaden der Tonsillotomie. „Dagegen zeigte sich für den weiteren Verlauf kein An­haltspunkt für einen höheren oder geringeren Nutzen oder Schaden der Tonsillotomie im Vergleich zur Tonsillektomie“, berichtet das IQWiG.

Bei den Endpunkten „rezidivierende Tonsillitis“ und „HNO-Infektionen“ schnitt die Teilent­fernung der Mandeln dagegen schlechter ab als die Tonsillektomie. „Allerdings bleibt auf­grund insgesamt unzureichender Langzeitdaten unklar, ob dies nur in der Indikation Ton­sillenhyperplasie (erfasst nach sechs Jahren) oder auch in der Indikation rezidivie­ren­de akute Tonsillitis gilt (erfasst nach zwölf bis 24 Monaten)“, berichten die IQWiG-Wissen­schaftler.

Die Datenlage zur erneuten Tonsillenoperation ist in beiden Indikationen laut Institut un­zu­reichend, sodass sich hier kein Anhaltspunkt für einen Nutzen oder Schaden ergab.

Für die anderen patientenrelevanten Endpunkte „postoperative Blutungen“, „Kranken­hausaufenthaltsdauer“ und „erneute Hospitalisierung“, „gesundheitsbezogene Lebens­qualität“ fand sich kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Nutzen oder Schaden zwischen den Behandlungen.

Für den Endpunkt Mortalität konnte keine Aussage abgeleitet werden, da hierfür keine Daten verfügbar waren.

Bei der therapeutischen Entscheidung müssen Ärzte und Patienten beziehungsweise An­gehörige laut IQWiG also eine kurzfristige Verringerung der Nebenwirkungen bei der Ton­­­­sillotomie einem langfristig möglicherweise geringerem Nutzen des Verfahrens ent­ge­genstellen und abwägen.

hil

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