ÖGD: Plädoyer für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld

Berlin – Der Bund hat zwar einen Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) aufgesetzt. Doch die konkrete Umsetzung und die langfristige Förderung des ÖGD machen der Ärzteschaft Sorgen. Das verdeutlichen zwei Beschlüsse der Delegierten des 125. Deutschen Ärztetags von heute.
Die Ziele des ÖGD-Paktes, auf den sich die Gesundheitsminister von Bund und Länder geeinigt haben und der am 29. September 2020 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder beschlossen worden war, ist es, die Gesundheitsämter personell aufzustocken, zu modernisieren und zu vernetzen.
Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro über einen Förderzeitraum von sechs Jahren für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Das Ärzteparlament begrüßte heute den Schritt, wies aber zugleich darauf hin, dass ärztliches Personal so noch lange nicht den Weg in die Gesundheitsämter findet.
Die derzeit geltenden tariflichen Rahmenbedingungen an den kommunalen Gesundheitsämtern ließen befürchten, dass in der Umsetzung des Pakts für den ÖGD „fachlich sinnvoll konzipierte Arztstellen zwar formell geschaffen werden“, mangels Attraktivität und Interesse jedoch letztlich vielfach nicht besetzt werden könnten, schreiben die Delegierten in einem der Anträge. Damit würden entscheidende Ziele in der Zukunftsorientierung des ÖGD nicht erreicht.
Die Abgeordneten appellieren daher an die kommunalpolitischen Verantwortungsträger und Tarifpartner, im ÖGD für Ärztinnen und Ärzte vergleichbar attraktive tarifliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, wie sie in anderen Tätigkeitsfeldern ärztlicher Berufsausübung gegeben sind.
Den Ärzteparlamentariern zufolge hat die Pandemie der vergangenen Monate deutlich gemacht, dass der ÖGD neben der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung „eine unverzichtbare Funktion im Gesundheitsschutz und in der gesundheitlichen Daseinsvorsorge für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland einnimmt“. Der ÖGD müsse künftig über die gesamte Breite der individual- und bevölkerungsmedizinischen Aufgaben eines Public-Health-Konzepts nachhaltig gefördert und zukunftsorientiert aufgestellt werden.
Der Ärztetag stützt damit auch eine Empfehlung des „Beirats zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. Dieser wurde als unabhängiges Beratungsgremium von der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt.
In dem ersten Bericht des Beirats heißt es, viele vorhandene Stellen könnten wegen geringer finanzieller Attraktivität bereits aktuell nicht besetzt werden. Nur mit arztspezifischen Tarifverträgen werde es möglich sein, „jungen Fachärztinnen und -ärzten im ÖGD ähnliche Zukunftsperspektiven zu eröffnen, wie dies im Krankenhaus oder beim MD selbstverständlich ist“.
Rückendeckung kommt vom Marburger Bund (MB) und vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD). Die Ärztegewerkschaft MB hält die Anpassung der Gehälter an für angestellte Ärzte übliche Tarifstandards für „überfällig“. „Ärztinnen und Ärzte im ÖGD schlechter zu stellen als Kollegen im Krankenhaus ist weder plausibel noch akzeptabel“, monierte Susanne Johna, 1. Vorsitzende des MB.
„Die personelle Ausstattung der Gesundheitsämter ist entscheidend, damit sie ihre Aufgaben bei der Gesundheitsförderung und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung erfüllen können – nicht nur bei der Bekämpfung der Coronapandemie, sondern auch bei ihren anderen wichtigen breit gefächerten Aufgaben“, sagte die Vorsitzende des Verbandes, Ute Teichert.
Sie betonte, es sei wichtig, die Stellen nicht auf die Laufzeit des ÖGD-Paktes zu befristen – also bis 2026 – sondern dauerhaft einzurichten und zu finanzieren. Das habe auch der Bericht des Beirats verlangt. Entscheidend für die Personalgewinnung sei zudem die Bezahlung.
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