Ärzteschaft

Onkologen drängen auf Kostenübernahme von fruchtbarkeits­erhaltenden Maßnahmen

  • Mittwoch, 27. Juni 2018
/Rido, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenkassen in Deutschland sollten fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen bei jungen Erwachsenen übernehmen, die eine Chemo oder Strahlentherapie erhalten. Darauf drängt die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) gemeinsam mit der von ihr gegründeten Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.

Laut der Fachgesellschaft erkranken pro Jahr erkranken in Deutschland rund 15.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 39 Jahren an Krebs. Zwar könnten 80 Prozent dieser Patienten geheilt werden, durch den Einsatz von Chemo- oder Strahlentherapie könne es allerdings zur Schädigung der Fruchtbarkeit und damit zu ungewollter Kinderlosigkeit kommen. Medizinisch gut etablierte Methoden zum Fruchtbarkeitserhalt sind laut der Fachgesellschaft zwar verfügbar, die Krankenkassen übernehmen diese Kosten aber bislang nicht.

Zwei Initiativen der Politik

Erste Erfolge der politischen Initiative hat der geschäftsführender Vorsitzende der DGHO, Michael Hallek, begrüßt. „Es freut uns, dass die Politik das für die Betroffenen existenzielle Problem der fehlenden Kostenerstattung von fertilitätserhaltenden Maßnahmen erkannt hat und sich nun auf verschiedenen Ebenen für die Forderung einsetzt, dass die Kosten für Maßnahmen wie die Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen und Keimgeweben von den Krankenkassen übernommen werden müssen“, sagte er.

Er bezog sich damit auf ein Positionspapier „Fertilitätserhaltung als präventive Maßnahme bei drohendem Fertilitätsverlust“ der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion und auf einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für eine Änderung des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Als Lösung schlagen beide Initiativen eine Änderung des Paragraphen 27 SGB V vor. Die Bewahrung der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit sollte damit als Teil der Krankenbehandlung definiert werden, so dass Versicherte einen Anspruch auf Kostenübernahme für die Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung und Lagerung von Keimzellen und Keimgeweben hätten.

„Viele unserer jungen Patienten erleben die eigentliche Krebserkrankung ohnehin schon als Stigma. Die ungewollte Kinderlosigkeit in Folge von Chemo- und Strahlentherapie und letztlich aufgrund fehlender finanzieller Möglichkeiten schildern viele Betroffene dann als zweites Stigma“, erläuterte Carsten Bokemeyer, Vorsitzender der DGHO.

Die im Augenblick von den Patienten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen selbst zu tragenden Kosten belaufen sich laut Diana Lüftner, Vorstand der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs und Mitglied im Vorstand der DGHO, für Frauen zwischen 3.500 und 4.300 Euro. Für junge Männer seien es rund 500 Euro. Hinzu kämen Lagerungskosten von 300 Euro pro Jahr. „Diese hohe finanzielle Belastung ist für viele junge Menschen einfach nicht zu schultern. Deshalb wird aus Kostengründen viel zu oft auf die Fruchtbarkeitserhaltung verzichtet“, so Lüftner.

Die DGHO fordert die Parteien auf, die sich jetzt abzeichnende, parteiübergreifende Übereinstimmung in der Sache rasch in die notwendige Gesetzesänderung umzusetzen.

hil

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