Politik

Onkologen warnen vor geplanten Zytostatika-Ausschreibungen

  • Freitag, 2. Oktober 2026
/picture alliance, Rolf Vennenbernd
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Berlin – Der Berufsverband der Niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für Hämatologie und Medizinische Onkologie in Deutschland (BNHO) warnt vor der geplanten Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen. Diese würden die Krebsversorgung unsicherer machen. Apothekerschaft und pharmazeutische Industrie sehen es genauso.

Die Zubereitung von Zytostatika ist vom sogenannten Zuweisungsverbot ausgenommen, das es Ärzten untersagt, Arzneimittelverordnungen bestimmten Apotheken zuzuleiten. Praxen können deshalb individuell mit Zytostatika herstellenden Apotheken kooperieren.

Die Regierungsfraktionen im Bundestag planen nun jedoch, über die Änderungsanträge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) Ausschreibungen für individuell hergestellte Krebsmedikamente wieder zu ermöglichen.

Zur Kosteneinsparung sollen die Krankenkassen demnach Verträge mit ausgewählten Apotheken schließen dürfen. Für die Praxen wiederum würde dies bedeuten, dass je nach Patientin oder Patienten und deren jeweiliger Krankenkasse mit unterschiedlichen Apotheken zusammenarbeiten müssten.

Eine solche Regelung gab es in der Vergangenheit bereits, sie war 2009 eingeführt worden, fand aber erst ab 2016 breite Anwendung durch die Kassen. Kurz darauf, 2017, wurde sie aus Gründen der Versorgungssicherheit wieder abgeschafft.

In einer gemeinsamen Stellungnahme für den Bundesgesundheitsausschuss warnen BNHO und die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) nun davor, erneute Versorgungsschwierigkeiten zu verursachen.

„Schon bei den früheren Ausschreibungen hat sich gezeigt, wie störanfällig die Versorgung werden kann, wenn diese Abläufe nicht mehr zuverlässig funktionieren. Dass dieses Modell nun zurückkehren soll, bereitet uns große Sorge“, erklärt der BNHO-Vorstandsvorsitzende Thomas Illmer.

Bei einer Krebstherapie müssten viele medizinische Entscheidungen und organisatorische Abläufe präzise ineinandergreifen. Dabei seien die Ärzte darauf angewiesen, dass die verordneten Medikamente zum richtigen Zeitpunkt und in der richtigen Zusammensetzung zur Verfügung stehen.

Bereits in der Zeit der ersten Zytostatika-Ausschreibungen hätten einige Apotheken die benötigten Medikamente nicht rechtzeitig liefern können, weshalb geplante Krebstherapien teilweise ausfallen mussten. Andere hätten nicht über ausreichende Herstellungskapazitäten verfügt oder weitere Anbieter einschalten müssen, was zu zusätzlichen Verzögerungen geführt habe.

Hinweise auf Risiken für die Patientensicherheit

2016 habe zudem eine Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen (WINHO) weitere Hinweise auf mögliche Risiken für die Patientensicherheit geliefert. Demnach wurden bei Ausschreibungsapotheken durchschnittlich 0,3 Fehlerereignisse pro Tag erfasst, während es bei den zuvor versorgenden Apotheken weniger als 0,05 pro Tag waren. Die dokumentierten Vorfälle hätten von falschen Beschriftungen bis hin zu Dosierungsfehlern gereicht.

Hinzu komme, dass sich die Krebsmedizin seit 2017 stark weiterentwickelt habe. Klassische Zytostatika würden heute häufig mit Immuntherapien, zielgerichteten Medikamenten oder modernen Antikörpertherapien kombiniert, wobei manche Behandlungen zwei bis fünf verschiedene Arzneimittel umfassen würden.

Bei bestimmten Therapien sei sogar minutengenau festgelegt, wann welches Präparat verabreicht wird. Nach Einschätzung der Fachgesellschaften könnten Abweichungen von diesem Ablauf die Wirksamkeit einzelner Wirkstoffe beeinträchtigen.

Auch dien beabsichtigten Einsparungen sind aus Sicht des BNHO zweifelhaft. Denn es werde zu wenig berücksichtigt, dass individuell hergestellte Krebsmedikamente möglicherweise nicht mehr verwendet werden können, wenn sich eine Behandlung kurzfristig ändert oder eine Lieferung verspätet eintrifft.

Vielmehr könnten längere Lieferwege und kompliziertere Bestellungen dazu führen, dass mehr teure Medikamente ungenutzt entsorgt werden müssen. Es sei unklar, in welchem Umfang solche Mehrkosten den erhofften Spareffekt verringern würden.

Unterstützung erhalten die Onkologen sowohl aus der Apothekerschaft als auch aus der pharmazeutischen Industrie. „Wer bei der Versorgung schwerkranker Menschen allein auf den niedrigsten Preis setzt, spielt mit der Versorgungssicherheit“, betont der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Kai Joachimsen. „Zytostatika sind keine Ware von der Stange.“

Stattdessen würden sie für einzelne Patienten unter strengen Qualitätsanforderungen hergestellt und müssten verlässlich, zeitnah und in abgestimmten Strukturen bei den behandelnden Praxen ankommen. „Ausschreibungen passen nicht zu dieser hochsensiblen Versorgung“, so Joachimsen.

Ausschreibungen würden bewährte Versorgungsstrukturen zerstören und die wohnortnahe Betreuung der Patienten schwächen, mahnt auch Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands: „Die Ausschreibungen werden dazu führen, dass nur noch einige wenige Apotheken die Versorgung mit Zytostatika übernehmen. Diese Marktkonzentration gefährdet die Existenz etlicher spezialversorgender Apotheken und damit die wohnortnahe Versorgung vieler Patientinnen und Patienten.“

lau

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