Online-Psychotherapie eng mit regionaler Betreuung verbinden

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnt davor, telemedizinische Anwendungen in der Psychotherapie zu etablieren ohne diese eng mit den regionalen Versorgungsstrukturen zu vernetzen.
„Werden digitale Anwendungen losgelöst eingesetzt, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit“, sagte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Digitalgesetzes (DigiG).
Wichtig ist laut Kammer, dass Patienten jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeuten aufsuchen könnten, beispielsweise, wenn sich der psychische Gesundheitszustand verschlechtere.
Außerdem sollten die Online- und die Präsenztherapie aus einer Hand erfolgen, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Zudem eigne sich videogestützte Psychotherapie nicht für alle Patienten, deshalb sei eine sorgfältige Indikationsstellung vorab erforderlich.
Die Kammer sieht außerdem die Gefahr, Patientengruppen zu benachteiligen. „Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürfen vom Zugang zur Psychotherapie nicht strukturell benachteiligt werden“, betonte Benecke.
Die BPtK spricht sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, eine mengenmäßige Begrenzung der Behandlungsfälle beizubehalten, die pro Quartal ausschließlich per Video behandelt werden dürfen.
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