Ärzteschaft

Psychotherapeuten plädieren für regionale Verankerung von videogestützten Psychotherapien

  • Mittwoch, 13. Dezember 2023
/picture alliance, Westend61, Mar
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Berlin – Nur wenn videogestützte Psychotherapie regional verankert wird, können Versorgungsgerechtigkeit und Patientensicherheit in der psychotherapeutischen Versorgung sichergestellt werden, betonte heute die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).

Genau das sieht die BPtK durch einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Digitalgesetzes gefährdet. Demnach sollen künftig auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video durchführbar sein. Es soll nur noch die Möglichkeit für den Bewertungsausschuss eingeräumt werden, festzulegen, dass das Erstgespräch im unmittelbaren direkten Kontakt zwischen Psychotherapeut und Patient durchgeführt werden muss.

Die Bundespsychotherapeutenkammer warnt davor, dass so Angebotsstrukturen legitimiert werden, in denen die Patienten keine Chance haben, ihre behandelnden Psychotherapeuten persönlich aufzusuchen, weil nur das Erstgespräch regional stattfindet und dann für die eigentliche Behandlung zu einer anderen Therapeutin oder Therapeuten gewechselt wird. Diese eigentliche Behandlung könne in diesen Angeboten nur online stattfinden – ohne dass bei Bedarf und Indikation auch psychotherapeutische Stunden in der Praxis vor Ort durchgeführt werden können.

„Wenn videogestützte Psychotherapien losgelöst von regionalen Strukturen eingesetzt werden, senkt dies Qualitätsstandards in der Versorgung und gefährdet die Patientensicherheit. Patientinnen und Patienten müssen jederzeit die Praxis ihrer behandelnden Psychotherapeutin aufsuchen können“, betonte Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK.

Dies gelte insbesondere auch dann, wenn eine Psychotherapie per Video nicht mehr möglich ist, etwa weil sich der psychische Gesundheitszustand verschlechtert und eine videogestützte Psychotherapie kontraindiziert ist, also die Patientensicherheit gefährden würde.

Ob in Präsenz oder videogestützt, die Behandlung sollte aus einer Hand gewährleistet sein, um unnötige Therapeutenwechsel zu vermeiden. Dieser Standard in der psychotherapeutischen Versorgung werde durch den vorliegenden Änderungsantrag zum DigiG untergraben. „Wir befürchten, dass deswegen die psychotherapeutischen Strukturen vor Ort nicht bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Damit hängen wir jene Patienten ab, für die eine videogestützt Psychotherapie nicht infrage kommt“, so Benecke.

Patientengruppen, bei denen eine videogestützte Therapie nicht möglich oder nicht indiziert ist, dürften beim Zugang zur Psychotherapie nicht benachteiligt werden, betonte sie. Dies könne beispielsweise bei Patienten der Fall sein, die nicht über die technischen Ressourcen oder ausreichend großen Wohnraum verfügen, um ungestört an einer videogestützten Psychotherapiesitzung teilzunehmen.

EB/aha

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