Niedersachsen schafft Ausschlüsse vom Wahlrecht ab

Hannover – An den Wahlen in Niedersachsen können künftig auch bisher ausgeschlossene Menschen mit Behinderungen sowie schuldunfähige Straftäter teilnehmen. Eine entsprechende Änderung des niedersächsischen Wahlrechts beschloss heute der Landtag in Hannover. Erstmals komme das im Mai bei den Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte zum Tragen.
Mit der Streichung der Wahlrechtsausschlüsse sei ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrags von SPD und CDU sowie aus dem Aktionsplan Inklusion erreicht, sagte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) im Landtag. „Wir ändern das Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Artikels 29 der UN-Behidnertenrechtskonvention und stärken damit ihre Rechte.“
Für fast 8.000 Niedersachsen gilt den Angaben zufolge die Neuregelung des aktiven und passiven Wahlrechts. Ausgeschlossen waren bisher Behinderte, die eine rechtliche Betreuung in allen Lebensbereichen benötigen, sowie Psychiatriepatienten in Kliniken, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben.
Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar für verfassungswidrig erklärt. Betroffen sind den Angaben zufolge rund 80.000 Menschen in ganz Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung im Bundestag steht noch aus, so dass es zur Europawahl im Mai noch keine Änderung geben wird.
Die Behindertenbeauftragte des Landes Niedersachsen, Petra Wontorra, sprach von einem „Grund zum Feiern in Niedersachsen“. Jeder habe das Recht, sich politisch einzubringen. Behinderte hätten das Recht auf Autonomie in der Politik, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
„Gehen wir noch einen Schritt weiter, dann habe ich die Vision, dass Menschen mit Behinderungen in Leichter Sprache, Gebärdensprache oder durch andere geeignete Kommunikationsmittel gut und umfassend über die Wahlen informiert werden.“ In Einzelfällen bleibt es den Angaben zufolge aber weiter möglich, einer Person das Wahlrecht richterlich zu entziehen.
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