Ärzteschaft

Organspende: Urologen fordern Gesetzesänderung

  • Montag, 16. Juli 2018
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Düsseldorf – Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) hat Systemkorrekturen bei der Organspende gefordert, um die Spenderzahlen zu steigern. Der Fachgesellschaft zufolge hat Deutschland in der Transplantationsmedizin den internationalen Anschluss verloren – zumindest, was das Engagement für die Organspende und die Trans­plantations­ergebnisse betrifft.

„Wir sind heute in der Lage, medizinisch, chirurgisch, logistisch und technisch alles Nötige zu leisten, aber wir können es nicht, weil uns zu wenig Organe zur Verfügung stehen“, kritisierte DGU-Präsident Paolo Fornara. Ihm zufolge war in Deutschland die Zahl der postmortalen Organspender 2017 mit 797 Spendern niedriger als 20 Jahre zuvor. „In einem Land, in dem man häufig behauptet, es habe eines der besten Gesundheitssysteme weltweit, muss uns das zum Nachdenken anregen“, sagte der DGU-Präsident.

Positionspapier erstellt

Um das zu ändern, hat die Fachgesellschaft nun zehn Thesen und Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst. „Man braucht ein ganzes Paket von Systemkorrekturen, damit Deutschland nicht weiter das Schlusslicht bleibt“, erklärte Fornara. Dazu müssen nach Überzeugung des DGU-Präsidenten endlich die notwendigen Gesetzesänderungen vorgenommen werden.

So plädiert die Fachgesellschaft für die Einführung einer Widerspruchslösung: „Die Zeit ist reif, in Deutschland die Widerspruchslösung einzuführen oder zumindest eine verpflichtende Erklärung von allen erwachsenen Bürgern zu verlangen und zu dokumentieren, wie sie persönlich zur Organspende stehen. Eine Pflicht zur Organspende darf es nie geben – wohl aber die Pflicht, seine persönliche Haltung dazu zu erklären“, heißt es dazu in dem Positionspapier.

Laut DGU zeigen Erfahrungen in anderen Ländern jedoch, dass die Widerspruchslösung allein zu wenig bewirkt. Deshalb hat sie ein ganzes Maßnahmenpaket zur Verbesserung von Organspende und Organtransplantation gefordert: Dazu gehört ein stärkeres Engagement der Krankenhäuser, allen voran der Universitätskliniken, eine ausreichende Finanzierung, die öffentliche Wertschätzung von Spendern, die sich unter anderem in einer ausreichenden Absicherung über die Kranken- und Renten­versicherung niederschlägt, sowie eine gestaffelte aufwandsgerechte Vergütung.

Darüber hinaus muss nach Ansicht der DGU die Arbeit der Transplantations­beauftragten besser unterstützt werden. „Transplantationsbeauftragte sind das Bindeglied zwischen Entnahmekrankenhäusern und der Deutschen Stiftung Organtransplantation“, sagte Fornara. Ihre Tätigkeit werde aber durch Landesrecht unterschiedlich geregelt. „Hier bedarf es einer bundeseinheitlichen Lösung: Qualifikation, Ausgestaltung der Aufgabe, Zuständigkeit und Weiterbildung müssen einheitlich sein“, so Fornara.

hil/sb

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