Parlament in Spanien billigt Legalisierung der Sterbehilfe

Madrid – Das spanische Parlament hat die Legalisierung der Sterbehilfe gebilligt. Bei der abschließenden Abstimmung im Abgeordnetenhaus votierte heute eine deutliche Mehrheit von 202 Abgeordneten für das entsprechende Gesetz, 141 stimmten dagegen, zwei Abgeordnete enthielten sich.
Damit können Menschen mit einer „schweren und unheilbaren“ Krankheit oder "„hronischen“, stark einschränkenden Schmerzen auf ausdrücklichen eigenen Wunsch Sterbehilfe erhalten, um „unerträgliches Leid“ zu vermeiden. Das Gesetz soll im Juni in Kraft treten.
Mit diesem Gesetz „kommen wir einer humaneren und gerechteren Gesellschaft näher“, sagte Gesundheitsministerin Carolina Darias mit Verweis auf „die Menschen, die sich in einer Situation großen Leids befinden, und ihre Familien“. Der Gesetzentwurf war von der sozialistischen Minderheitsregierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez eingebracht worden.
In Europa ist Spanien damit das vierte Land nach den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, in dem Sterbehilfe erlaubt ist. Das Parlament in Portugal hatte Ende Januar für eine Legalisierung der Sterbehilfe gestimmt, das Verfassungsgericht forderte jedoch am Montag Nachbesserungen an dem Gesetz.
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