Ärzteschaft

Mediziner mahnen anderen Umgang mit Sterben in der Gesellschaft an

  • Freitag, 21. Februar 2020

Berlin – Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidbeihilfe verweist die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) auf eine große Verantwortung der Gesellschaft für schwerstkranke und alte Menschen.

„Wie wir mit dem Sterbewunsch eines schwerkranken Menschen umgehen, sagt sehr viel über uns als Gesellschaft“, erklärte Präsident Lukas Radbruch heute in Berlin. Die Äuße­rung eines Sterbewunsches als konkrete Handlungsaufforderung zu verstehen, sei viel zu kurz gegriffen.

Die Gesellschaft müsse alten und kranken Menschen einen Rahmen dafür bieten, sich frühzeitig über die Gestaltung ihrer letzten Lebensphase Gedanken zu machen und darü­ber zu reden, sagte der Palliativmediziner.

Die Äußerung eines Sterbewunsches sei oftmals ein Hilferuf oder drücke das Anliegen aus, über das Leiden unter einer unerträglichen Situation und die persönliche Hoffnungs- und Perspektivlosigkeit zu sprechen. Ein vertrauensvoller Gesprächsprozess über den Wunsch zu sterben sorge für Entlastung und eröffne fast immer auch Perspektiven zum Umgang mit den Belastungen.

„Als Palliativmediziner haben wir viel praktische Erfahrung im Umgang mit Todeswün­schen und erleben fast nie, dass Schmerzen oder Luftnot oder anderes Leid nicht ausrei­chend gelindert werden können“, versicherte Radbruch.

Statt mehr Spielraum für Sterbehilfeorganisationen hält die DPG eine breite gesellschaft­liche Diskussion über Rahmenbedingungen am Lebensende in Pflegeheimen, Kranken­häusern und im häuslichen Umfeld für dringend erforderlich.

„Diese geht weit über das Recht des Einzelnen auf eine adäquate Hospiz- und Palliativ­ver­sorgung hinaus.“ So müssten gesellschaftliche Tabus zu Sterben, Tod und Trauer infrage gestellt werden.

kna

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