Ärzteschaft

Pathologen drängen auf Überarbeitung der Hybrid-DRG

  • Freitag, 30. August 2024
/tilialucida, stock.adobe.com
/tilialucida, stock.adobe.com

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) kritisiert die bereits bestehenden und die ab dem kommenden Jahr eingeführten Hybrid-DRG. Aus Sicht des Verbandes besteht „eine erhebliche Regelungs­lücke“, die der Ambulantisierung im Wege steht und die Patientenversorgung von Patienten verschlechtern kann.

Dabei geht es um die Abrechnung von Leistungen der Pathologie nach einer Operation – aus den Formulie­rungen der Hybrid-DRG-Verordnung lasse sich nicht eindeutig schließen, dass Pathologieleistungen enthalten seien, kritisiert der BDP.

Auf der anderen Seite bezögen die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechneten Hybrid-DRG-Pauschalen Pathologieleistungen ein.

Diese widersprüchlichen Regelungen führen dem Verband zufolge zu Unklarheiten: Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sähen die Pathologie als Teil der Laborkosten als mit der Hybrid-DRG abgegolten an und verwiesen darauf, dass die Leistungserbringer sich untereinander einigen müssten.

Andere KVen stützten sich auf den Text der Hybrid-DRG-Vereinbarung. Hiernach seien pathologische Leistun­gen per Überweisungsschein zu beauftragen und die Leistung selbst könne entsprechend über den Einheit­lichen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden.

Das Kernproblem ist nach Angaben des Verbands, dass pathologische Diagnostik nicht pauschal plan- und kalkulierbar sei. „Im Gegensatz zu einem planmäßigen operativen Eingriff sind der Umfang und die Kom­plexität der pathologischen Diagnostik von entnommenem Gewebe keinesfalls im Voraus planbar“, hieß es aus dem BDP.

Der BDP fordert daher, die pathologische Diagnostik außerhalb der Hybrid-DRG-Pauschale zu vergüten. „Weder sind die tatsächlichen Kosten durch die Hybrid-DRG abgebildet, noch können die einzelnen Leistungserbrin­ger das unwägbare Risiko der nicht im Vorhinein kalkulierbaren pathologischen Kosten tragen“, erklärte der Verband.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung