Pathologen drängen auf Überarbeitung der Hybrid-DRG

Berlin – Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) kritisiert die bereits bestehenden und die ab dem kommenden Jahr eingeführten Hybrid-DRG. Aus Sicht des Verbandes besteht „eine erhebliche Regelungslücke“, die der Ambulantisierung im Wege steht und die Patientenversorgung von Patienten verschlechtern kann.
Dabei geht es um die Abrechnung von Leistungen der Pathologie nach einer Operation – aus den Formulierungen der Hybrid-DRG-Verordnung lasse sich nicht eindeutig schließen, dass Pathologieleistungen enthalten seien, kritisiert der BDP.
Auf der anderen Seite bezögen die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechneten Hybrid-DRG-Pauschalen Pathologieleistungen ein.
Diese widersprüchlichen Regelungen führen dem Verband zufolge zu Unklarheiten: Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sähen die Pathologie als Teil der Laborkosten als mit der Hybrid-DRG abgegolten an und verwiesen darauf, dass die Leistungserbringer sich untereinander einigen müssten.
Andere KVen stützten sich auf den Text der Hybrid-DRG-Vereinbarung. Hiernach seien pathologische Leistungen per Überweisungsschein zu beauftragen und die Leistung selbst könne entsprechend über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab abgerechnet werden.
Das Kernproblem ist nach Angaben des Verbands, dass pathologische Diagnostik nicht pauschal plan- und kalkulierbar sei. „Im Gegensatz zu einem planmäßigen operativen Eingriff sind der Umfang und die Komplexität der pathologischen Diagnostik von entnommenem Gewebe keinesfalls im Voraus planbar“, hieß es aus dem BDP.
Der BDP fordert daher, die pathologische Diagnostik außerhalb der Hybrid-DRG-Pauschale zu vergüten. „Weder sind die tatsächlichen Kosten durch die Hybrid-DRG abgebildet, noch können die einzelnen Leistungserbringer das unwägbare Risiko der nicht im Vorhinein kalkulierbaren pathologischen Kosten tragen“, erklärte der Verband.
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