Ärzteschaft

Krankenhausreform: Zi-Chef sieht Ambulantisierungs­vorschläge kritisch

  • Freitag, 11. Oktober 2024
/Ralf Kalytta, stock.adobe.com
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Berlin – Als „kontraproduktiv“ bewertet Dominik von Stillfried, Vorstandsvorsitzender des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), die Regelungsvorschläge zur Ambulantisierung im Krankenhausversorgungsver­besserungsgesetz (KHVVG).

Konkret bezog sich von Stillfried auf einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen im Bundestag zum KHVVG, in welchem Paragraf 115f SGB V und damit die Hybrid-DRG thematisiert werden.

Der Weg zu einer erweiterten Ambulantisierung und zur politisch gewünschten Öffnung der Sektorengrenzen könne nur über „eine beherzte Ausweitung des sektorengleichen Leistungsspektrums und dessen Vergütung erfolgreich beschritten“ werden, sagte er.

Die im vorliegenden Änderungsantrag geplanten Regelungen würde jedoch die beabsichtigte Ambulantisierung bislang stationärer Versorgungsleistungen nicht vorantreiben, sondern vielmehr ausbremsen, warnte heute der Zi-Chef.

Bis 2030 zwei Millionen stationäre 1-Tages-Fälle zu ambulantisieren könne nicht funktionieren, wenn bei der entsprechenden Festlegung „auch zukünftig nur stationäre Fälle mit einer Verweildauer=1 zugrunde gelegt werden sollen“.

Sowohl der Sachverständigenrat für Gesundheit (SVR Gesundheit) als auch das Projektteam „Einheitliche sekto­rengleiche Vergütung“, in dem alle Selbstverwaltungspartner mitgewirkt haben, hätten empfohlen, sämtliche potenziell ambulantisierbaren Fälle in Betracht zu ziehen.

Wie von Stillfried betonte, sollte die Entscheidung, ob ambulant oder stationär versorgt wird, nicht von der heutigen Verweildauer, sondern von der Schwere der vorliegenden Fallkonstellation abhängig gemacht werden.

Auch der hohe Pauschalierungsgrad der Hybrid-DRG müsse reduziert werden: Leistungen, die bisher über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wegen unterschiedlich hoher Schweregrade auch unterschiedlich hoch vergütet worden seien, würden im Hybrid-DRG-System pauschal und damit zum Teil unter EBM-Niveau bezahlt.

Dazu komme, dass die geplante Degression der Preise bis hin zum EBM-Niveau im Jahr 2030 ebenfalls kaum einen Anreiz schaffe, Leistungen zukünftig vermehrt ambulant zu erbringen, so von Stillfried. Weder für Kran­kenhäuser noch für die Vertragsärzteschaft könne so eine ausreichende betriebswirtschaftliche Kalkulations­sicherheit hergestellt werden. Deshalb müsse im weiteren parlamentarischen Verfahren deutlich nachgesteuert werden.

aha

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