Ärzteschaft

Anästhesisten wegen Hybrid-Fallpauschalen besorgt

  • Mittwoch, 10. Juli 2024
/lenetsnikolai, stock.adobe.com
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Nürnberg – Drei Viertel der niedergelassenen Anästhesisten bewerten die neuen Hybrid-Fallpauschalen (Diag­nosis Relate Groups, DRG) als „schlecht“ oder „sehr schlecht“. Das zeigte eine neue Umfrage des Berufsverban­des der Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA).

Rund 27 Prozent der Antwortenden haben aufgrund der Hydrid-DRG-Verordnung sogar darüber nachgedacht, ihre vertragsärztliche Tätigkeit aufzugeben. Hybrid-DRG sind Fallpauschalen für bestimmte Eingriffe, die Kran­kenhäuser sowie Vertragsärzte stationär oder ambulant abrechnen können.

„Diese Zahlen sind alarmierend und erfordern dringend eine Reaktion“, sagte Jörg Karst, Vertreter der nieder­ge­lassenen Anästhesisten im BDA. „Auf jeden Fall müssen die Abrechnungsbedingungen im Bereich der Hybrid-DRG so verbessert werden, dass der Verbleib qualifizierter Anästhesistinnen und Anästhesisten in der vertrags­ärztlichen Versorgung auch weiterhin gesichert wird“, mahnte er.

Kritik übt der Verband auch an einer weiteren Regelung: Im niedergelassenen Bereich können Anästhesisten und Operateure ihre Leistungen nicht mehr separat abrechnen. Nur noch ein Leistungserbringer kann die Pau­schale berechnen, alle beteiligten Ärzte müssen sich mit diesem auf eine Aufteilung des Honorars individuell einigen.

Der BDA hat sich mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) auf eine Empfehlung geeinigt. Diese sieht einen Honoraranteil von 40 Prozent für die Anästhesie vor, sofern der Aufwachraum anästhesiologisch betreut wird, und von 36 Prozent, sofern der Aufwachraum durch die Chirurgie verantwortet wird. 80 Prozent der Antwortenden fanden diese Empfehlung hilfreich, aber nur 35 Prozent konnten sich mit ihren operativen Partnern auch auf eine diesbezügliche Aufteilung einigen.

Die in der Befragung am häufigsten genannte Aufteilung der Fallpauschalen sah einen Honoraranteil von 30 bis 39 Prozent für die Anästhesie vor. „Da die Aufwachräume in der Regel anästhesiologisch geleitet sind, bleiben die Aufteilungen damit hinter der Empfehlung von BDA und BDC zurück“, hieß es aus dem BDA.

Der Verband setzt sich nach eigenen Angaben jetzt für folgende Ziele ein: zunächst für mindestens 40 Prozent der Fallpauschale bei Betreuung des Aufwachraumes durch die Anästhesie.

Außerdem fordert der Verband, weiterhin präanästhesiologische Untersuchungen vor einer Operation neben den Fallpauschalen berechnen zu können, da im Vorfeld häufig nicht klar sei, ob eine Operation über die Fall­pauschale abzurechnen sei.

hil

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