Patienten dürfen Rehabilitationseinrichtung frei wählen
Berlin – Wählt ein Versicherter seine medizinische Rehabilitationseinrichtung frei aus, müssen Krankenkassen diese Leistung als Sachleistung erbringen. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesverband deutscher Privatkliniken (BDPK) angestoßenen, aufsichtsrechtlichen Prüfung beim Bundesversicherungsamt (BVA).
Zum Hintergrund: Seit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz können gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen ihre Rehabilitationseinrichtung frei wählen, selbst wenn die Behandlung mit Mehrkosten verbunden ist. In der Vergangenheit hatten einige Krankenkassen diesen Umstand zum Anlass genommen, die Vergütung der Klinik zu reduzieren. Per Bescheid hatten die Kassen die betroffenen Reha-Einrichtungen aufgefordert, den Differenzbetrag direkt mit dem Versicherten abzurechnen.
Laut BVA-Prüfung sind die Kliniken nun aus der Pflicht. Das Amt konstatierte, dass die zwischen Krankenkassen und Reha-Einrichtungen getroffenen Vergütungsvereinbarungen verbindlich seien und anfallende Mehrkosten zwischen Versichertem und Krankenkasse abgerechnet werden müssen.
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