Patienten sollen Anrecht auf Dolmetscher erhalten

Bremen – Patienten mit mangelhaften Deutschkenntnissen sollten möglichst bald ein Anrecht auf die Übernahme von Dolmetscherkosten in der medizinischen Versorgung erhalten. Diese Forderung haben die Delegierten des 126. Deutschen Ärztetages in Bremen beschlossen.
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wird die Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung als Bestandteil des SGB V bereits genannt. Die Ärztetagsdelegierten fordern nun, das auch möglichst schnell umzusetzen.
Ohne differenziertes Sprachverständnis sei im ärztlichen Behandlungsprozess keine ausreichende Information und Aufklärung insbesondere von Patientinnen und Patienten mit Migrationshintergrund möglich, heißt es zur Begründung.
Der im Gesetz verankerten Informations- und Aufklärungspflichten nach Paragraph 630c BGB und Paragraph 630e BGB könne in solchen Fällen nicht umfassend genüge getan werden. Studien würden von einer Häufigkeit sprachlicher Verständigungsbarrieren zwischen 10 und 30 Prozent bezogen auf Personen mit Migrationshintergrund ausgehen.
Ergebnisse der Migrationsforschung würden zeigen, dass unzureichend gelöste Kommunikationsbarrieren zu einer Beeinträchtigung der medizinischen Versorgungsqualität, einer negativen Wirkung auf Patienten- und Mitarbeiterzufriedenheit sowie zu Fehl-, Unter- und Überversorgung führen können.
Dabei müssten nicht nur Präsenzdolmetscher zum Einsatz kommen. Eventuelle Lücken ließen sich beispielsweise mit ortsunabhängigen Videodolmetschern oder Telefondolmetschdiensten schließen. In einigen europäischen Nachbarländern seien bereits flächendeckende staatliche Telefondolmetschdienste im Einsatz.
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