Mangelhafte Sprachmittlung birgt Risiken für alle Beteiligten

Berlin – Obwohl eine ärztliche Behandlung erst nach einem mündlichem Aufklärungsgespräch und Einwilligung durch die Patienten stattfinden darf, gibt es in Deutschland kein gesetzliches Anrecht auf professionelle Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Das hat die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bemängelt, die darin erhebliche Risiken sieht.
Der UPD zufolge würden sich längst nicht alle Patienten im Rahmen der ärztlichen Behandlung eine professionelle Sprachmittlung leisten. „In manchen Fällen müssen minderjährige Angehörige oder auch zufällig anwesendes Pflege-, Service- oder Reinigungspersonal mit den entsprechenden Sprachkenntnissen übersetzen“, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede.
Dies könne aufgrund der fehlenden fachlichen Qualifikation oder Übersetzungsfehlern zu potentiell schwerwiegenden Behandlungsfehlern führen. Die UPD sieht ein Risiko aber nicht nur für Patienten.
„Wird ein Aufklärungsgespräch wegen einer bestehenden Sprachbarriere nicht oder nicht in ausreichender Form durchgeführt, ist die Einwilligung der Patienten in die Behandlung unwirksam“, erklärte Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. Dies könne im Ernstfall zu Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen führen.
Mittlerweile verfügen einige Krankenhäuser über professionelle Sprachmittler, erste bundesweite Netzwerke in unterschiedlicher Trägerschaft mit unterschiedlichen Finanzierungsmodellen sind der UPD zufolge auf den Weg gebracht.
„Dieser Flickenteppich ist aber keine patientengerechte Lösung“, kritisierte Krumwiede. Er forderte stattdessen, ein flächendeckendes, einheitliches und professionelles Sprachmittlungsangebot zu schaffen und als Regelleistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
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