Kinder- und Jugendärzte fordern gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung

Köln – Einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und eine klare Kostenübernahmeregelung fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gemeinsam mit 30 weiteren Fachverbänden und Organisationen. Hierzu wurde ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht.
„Sprachbarrieren gefährden eine optimale gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass wir bei teils schwerwiegenden medizinischen Eingriffen sachgerechte Aufklärung leisten können. Wie sollen wir unsere Patientinnen und Patienten beraten, wenn sie uns nicht verstehen?“, sagte dazu Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ.
Bundesweit widmen sich bereits verschiedene Anbieter der Überwindung von Sprachbarrieren, doch es fehle laut der Mitteilung die Finanzierung. Das führe nach wie vor häufig dazu, dass in der Gesundheitsversorgung Kompromisslösungen gefunden werden, die weder für Mitarbeitende noch Behandelte sinnvoll sind und zahlreiche negative Folgen mit sich bringen.
„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Patientinnen und Patienten in sozialpädiatrischen Zentren erst einmal weggeschickt werden müssen, weil sie nicht verstanden werden. In anderen Fällen werden Kinder und Jugendliche bei der teils lebenswichtigen und intimen medizinischen Beratung ihrer Eltern zum Dolmetschen eingesetzt“, so Fischbach.
Es sei medizinethisch nicht zu rechtfertigen, an dieser Stelle Menschen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen strukturell zu benachteiligen. Eine solche Benachteiligung widerspreche auch dem grundgesetzlich verbürgten Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesundheitsversorgung.
Der BVKJ und seine Mitstreiter fordern daher die umfangreiche Finanzierung von Sprachmittlung sowie unter anderem konkrete Regelungen zur Umsetzung im medizinischen Alltag. Dies könne analog zu dem bestehenden Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschen für hör- und sprachbehinderte Menschen gesetzlich geregelt werden.
Zudem weist der BVKJ darauf hin, dass Sprachmittlung sogar Kosten einsparen kann, wenn durch eine fundierte Anamnese weitere Untersuchungen und teure Tests entfallen können.
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