Ärzteschaft

Kinder- und Jugendärzte fordern gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung

  • Dienstag, 6. Dezember 2022
/bernardbodo, stock.adobe.com
/bernardbodo, stock.adobe.com

Köln – Einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und eine klare Kostenüber­nahmeregelung fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) gemeinsam mit 30 weiteren Fachverbänden und Organisationen. Hierzu wurde ein entsprechendes Positionspapier veröffentlicht.

„Sprachbarrieren gefährden eine optimale gesundheitliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Es sol­l­te doch selbstverständlich sein, dass wir bei teils schwerwiegenden medizinischen Eingriffen sachge­rechte Aufklärung leisten können. Wie sollen wir unsere Patientinnen und Patienten beraten, wenn sie uns nicht verstehen?“, sagte dazu Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ.

Bundesweit widmen sich bereits verschiedene Anbieter der Überwindung von Sprachbarrieren, doch es fehle laut der Mitteilung die Finanzierung. Das führe nach wie vor häufig dazu, dass in der Gesundheitsversorgung Kompromisslösungen gefunden werden, die weder für Mitarbeitende noch Behandelte sinnvoll sind und zahl­reiche negative Folgen mit sich bringen.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Patientinnen und Patienten in sozialpädiatrischen Zentren erst ein­mal weggeschickt werden müssen, weil sie nicht verstanden werden. In anderen Fällen werden Kinder und Jugendliche bei der teils lebenswichtigen und intimen medizinischen Beratung ihrer Eltern zum Dolmet­schen eingesetzt“, so Fischbach.

Es sei medizinethisch nicht zu rechtfertigen, an dieser Stelle Menschen mit nicht ausreichenden Deutsch­kenntnissen strukturell zu benachteiligen. Eine solche Benachteiligung widerspreche auch dem grund­ge­setz­lich verbürgten Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesundheitsversorgung.

Der BVKJ und seine Mitstreiter fordern daher die umfangreiche Finanzierung von Sprachmittlung sowie unter anderem konkrete Regelungen zur Umsetzung im medizinischen Alltag. Dies könne analog zu dem bestehenden Anspruch auf Gebärdensprachdolmetschen für hör- und sprachbehinderte Menschen gesetzlich geregelt werden.

Zudem weist der BVKJ darauf hin, dass Sprachmittlung sogar Kosten einsparen kann, wenn durch eine fun­dier­te Anamnese weitere Untersuchungen und teure Tests entfallen können.

EB/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung