Patientenbeauftragte will Beweislast für Behandlungsfehler überprüfen

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach, will die Regeln für Nachweise von Behandlungsfehlern auf den Prüfstand stellen. „Um für einen gerechten Ausgleich zwischen Patienten und Behandlern zu sorgen, sollte das Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt werden“, erklärte sie heute. So ließen sich bestehende Ungerechtigkeiten im Kern beseitigen.
Fischbach führte aus, dass die Politik dafür sorgen müsse, dass Patienten, die Opfer eines Behandlungsfehlers werden, ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld auch effektiv durchzusetzen können. „Patienten schildern mir aber zu oft, dass sie darauf verzichten wollen, solche Ansprüche geltend zu machen, weil sie davon ausgehen, ein solches Verfahren nicht gewinnen oder nicht durchstehen zu können“, sagte sie. Solche Fälle tauchten in keiner Statistik auf.
Sie mahnte, niemand dürfe sich in den Bemühungen um die Patientensicherheit auf dem Erreichten ausruhen. Alle Beteiligten müssten weiter mit Nachdruck daran arbeiten, Qualität und Transparenz über die Qualität der Versorgung zu stärken.
„Die Patientensicherheit hat sich in den vergangenen Jahren enorm entwickelt. Von daher teile ich die Auffassung, dass pauschale Panikmache und Pfuschvorwürfe in der Debatte keinen Raum haben dürfen“, so Fischbach. Trotzdem müsse allen klar sein, dass Fehler in der medizinischen Behandlung immer gravierende, sogar existenzielle Folgen haben könnten.
Hintergrund der Forderungen Fischbachs sind die neuen Zahlen aus der Behandlungsfehlerstatistik, die die Bundesärztekammer gestern veröffentlichte. Die Daten zeigten, dass sich ärztliche Fehler in der Versorgung im Promillebereich bewegen. 2017 wurde in 1.783 Fällen ein Behandlungsfehler von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern anerkannt.
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