Politik

Patientenbeauftragte will Widerspruchslösung erneut vorbringen

  • Freitag, 17. Januar 2020
Claudia Schmidtke /dpa
Claudia Schmidtke /dpa

Osnabrück – Nach der Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung bei der Organ­spen­de in Deutschland durch den Bundestag könnte der Vorschlag in der nächsten Wahlpe­ri­ode erneut auf der Tagesordnung stehen.

Sie respektiere die Entscheidung des Parlaments, sei aber „sehr offen dafür, sie in der kommenden Wahlperiode erneut zu debattieren“, sagte die Patientenbeauftragte der Bundesregie­rung, Claudia Schmidtke (CDU) der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Schmidtke begründete ihren Vorstoß für eine Wiedervorlage damit, dass die jetzt vom Bundestag beschlossene Lösung keinen nennenswerten Effekt haben werde. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Organspende-Zahlen signifikant zunehmen.“ Deshalb müsse Deutschland schon allein wegen der Zugehörigkeit zum Organspendeverbund Euro­transplant wirkungsvollere Maßnahmen einführen.

„Das ist derzeit ein sehr einseitiges Verhältnis: Wir lehnen die Widerspruchsregelung ab, profitieren aber von den Organen aus den Ländern, die sie eingeführt haben“, sagte Schmidtke. Es sei daher zu erwarten, dass „in ein, zwei Jahren der Druck aus dem Ausland zunimmt“. Würde Deutschland sich erst heute für eine Aufnahme in den Eurotransplant-Verbund bewerben, „würden wir mit unserer Regelung wahrscheinlich nicht aufge­nommen werden“.

Gestern hatte der Bundestag sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die ausdrückliche Einwilligung des Spenders weiter Voraussetzung für eine Organentnahme bleibt.

Mit 432 gegen 200 Stimmen entschied sich das Parlament für einen Gesetzentwurf, der von Grünen-Chefin Annalena Baerbock, Linken-Chefin Katja Kipping sowie Spahns Amts­vorgänger Hermann Gröhe (CDU) getragen wurde.

Dabei sollen die Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen von Ausweis oder Führerschein auf das Thema angesprochen werden. Jeder kann in einem Online-Register seine Entscheidung hinterlegen und jederzeit ändern.

kna

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