PET/CT bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren Kassenleistung

Berlin – Niedergelassene Nuklearmediziner und Radiologen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, können Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ab sofort mittels Positronen-Emissions-Tomografie (PET) in Verbindung mit einer Computertomografie (PET/CT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) untersuchen. Bisher war dies nur im Krankenhaus möglich. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) jetzt in Kraft getreten.
Ein PET/CT kann laut KBV auf Kassenkosten immer dann erfolgen, wenn entschieden werden soll, ob Halslymphknoten entfernt werden müssen. Möglich sei die Untersuchung außerdem bei Patienten, bei denen ein Primärtumor noch nicht gefunden werden konnte, aber aufgrund einer Metastase im Kopf-Hals-Bereich ebenfalls eine Entscheidung zur Entfernung der Halslymphknoten ansteht (CUP-Syndrom), hieß es.
Das Diagnoseverfahren kann der KBV zufolge darüber hinaus in der Nachsorge von Patienten mit einem Kehlkopf-Karzinom eingesetzt werden, wenn der Verdacht auf ein Rezidiv besteht. In diesen Fällen sei es möglich, die Entscheidung zur Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie vom Ergebnis einer PET/CT abhängig zu machen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März beschlossen, die PET in Verbindung mit einer PET/CT bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Der Beschluss wurde vom Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet und ist am 7. Juni in Kraft getreten.
Gesetzlich Krankenversicherte mit Lungenkarzinom oder Hodgkin-Lymphom haben bereits seit 2007 unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET beziehungsweise PET/CT.
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