Politik

PET/CT bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren Kassenleistung

  • Freitag, 9. Juni 2017
/torwaiphoto, stock.adobe.com
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Berlin – Niedergelassene Nuklearmediziner und Radiologen, die bestimmte Anforde­rungen erfüllen, können Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren ab sofort mittels Positronen-Emissions-Tomografie (PET) in Verbindung mit einer Computer­tomo­grafie (PET/CT) zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter­su­chen. Bisher war dies nur im Krankenhaus möglich. Darauf hat die Kassenärztliche Bundes­vereinigung (KBV) hingewiesen. Ein entspre­chen­der Beschluss des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA) jetzt in Kraft getreten.

Ein PET/CT kann laut KBV auf Kassenkosten immer dann erfolgen, wenn entschieden werden soll, ob Halslymphknoten entfernt werden müssen. Möglich sei die Unter­suchung außerdem bei Patienten, bei denen ein Primärtumor noch nicht gefunden werden konnte, aber aufgrund einer Metastase im Kopf-Hals-Bereich ebenfalls eine Entscheidung zur Entfernung der Halslymphknoten ansteht (CUP-Syndrom), hieß es.

Das Diagnoseverfahren kann der KBV zufolge darüber hinaus in der Nachsorge von Patienten mit einem Kehlkopf-Karzinom eingesetzt werden, wenn der Verdacht auf ein Rezidiv besteht. In diesen Fällen sei es möglich, die Entscheidung zur Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie vom Ergebnis einer PET/CT abhängig zu machen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im März beschlossen, die PET in Verbindung mit einer PET/CT bei fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Der Beschluss wurde vom Bundesgesund­heitsministerium nicht beanstandet und ist am 7. Juni in Kraft getreten.

Gesetzlich Krankenversicherte mit Lungenkarzinom oder Hodgkin-Lymphom haben bereits seit 2007 unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Untersuchung mittels PET beziehungsweise PET/CT.

EB/may

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