Psychotherapievergütung: KBV reicht Klage ein
Berlin – Die Vergütung der Psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung beschäftigt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dort Klage gegen den entsprechenden Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) eingereicht.
Grund ist, dass nach einer Entscheidung des Ausschusses die zum 1. April neu eingeführten Leistungen schlechter vergütet werden sollen als Einzel- und Gruppentherapien. Eine Entscheidung war notwendig geworden, weil sich KBV und GKV-Spitzenverband zuvor nicht verständigen konnten.
Die KBV bemängelte, damit werde der gesetzliche Auftrag, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung anzubieten, torpediert. Der hohe Mehraufwand müsse adäquat vergütet werden.
Nach dem Beschluss des EBA erhalten Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten seit 1. April für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für die psychotherapeutische Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro; bei 50 Minuten 85,50 Euro. Das sind etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie zahlen. Niedriger ist auch der Strukturzuschlag zur Deckung von Personalausgaben, den Therapeuten ab einer bestimmten Leistungsmenge zu jeder abgerechneten Sprechstunde und/oder Akutbehandlung erhalten.
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