Petition will längere Waisenrente für Menschen mit Behinderungen

Berlin – Der Petitionsausschuss des Bundestags setzt sich mehrheitlich für Verbesserungen bei der Waisenrente für Menschen mit Behinderungen ein. In der heutigen Sitzung beschloss der Ausschuss eine Petition mit der Forderung, Menschen mit Behinderungen die Halbwaisenrente über die Vollendung des 27. Lebensjahres hinaus zu gewähren.
Die Petition wird an das Bundesarbeitsministerium (BMAS) weitergeleitet. Es soll prüfen, ob es die Waisenrente für Menschen mit einem Mindestgrad der Behinderung von 50 Prozent auch bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres auszahlen kann.
Der Urheber der Eingabe schreibt, es sei bei ihm aus krankheits- und behinderungsbedingten Gründen zu hohen Fehlzeiten in der Schule gekommen, so dass er seine Fachhochschulzulassung erst im Alter von 23 Jahren habe erwerben können.
Vor vier Jahren sei sein Vater gestorben, woraufhin er eine kleine Halbwaisenrente bezogen habe, die ihm ein Studium ermöglichte. Aus den genannten Gründen sei es ihm aber nicht möglich gewesen, sein Studium in der Regelstudienzeit zu beenden, heißt es in der Petition.
Die Zahlung der Halbwaisenrente sei nun mit dem Hinweis eingestellt worden, dass eine Weitergewährung über das 27. Lebensjahr hinaus nur im Fall der Ableistung des Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes möglich sei. Nach Auffassung des Petenten sollten aber auch gesundheits- beziehungsweise behinderungsbedingte Gründe als Unterbrechungstatbestand gelten.
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