Pflege-Auszeit auch bei kranken Kindern in Klinik
Berlin - Einen Rechtsanspruch auf eine Auszeit aus dem Job für Pflege und Betreuung soll es auch für Eltern geben, deren Kind krank in der Klinik oder in einem Hospiz ist. Entsprechende letzte Änderungen am Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beschloss der Familienausschuss des Bundestags am Mittwoch in Berlin. "Für Kinder haben wir somit mehr Flexibilität", sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann in Berlin. Das Gesetz soll an diesem Donnerstag abschließend im Bundestag beraten werden.
Den Ausschuss passierte auch eine Änderung, nach der weniger Arbeitnehmer als bisher geplant einen Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige teilweise Auszeit zur Pflege eines Angehörigen bekommen.
Die ursprünglich im Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgesehene Grenze, nach der dieser Rechtsanspruch erst in Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gilt, wurde auf 25 Beschäftigte hochgesetzt.
Unverändert blieb, dass Arbeitnehmer künftig bei einem neuen Pflegefall in der Familie zehn Tage lang zur Organisation der Pflege bezahlt im Job pausieren können. Der bereits bestehende Rechtsanspruch auf sechs Monate komplette, wenn auch unbezahlte Auszeit (Pflegezeit genannt) bleibt laut dem Entwurf erhalten. Wie für die Familienpflegezeit gibt es hierfür ein zinsloses Darlehen.
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