Politik

Pflege: Rund 70.000 Menschen nehmen berufliche Auszeit

  • Dienstag, 25. Oktober 2016
Uploaded: 06.08.2015 17:48:19 by mis
/dpa

Berlin – Zur Pflege eines schwerkranken Angehörigen haben in den vergangenen bei­den Jahren etwa 70.000 Bundesbürger eine berufliche Auszeit genommen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Bundesfamilienministeriums hervor. Neben der Möglichkeit, ein hal­bes Jahr lang ganz aus dem Job auszusteigen, gibt es seit dem Vorjahr einen Rechts­­­­­an­spruch auf die sogenannte Familienpflegezeit. Sie er­möglicht es Arbeit­nehmern, ihre Ar­beits­zeit für 24 Monate auf 15 Wochenstunden zu re­duzieren.

Knapp zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Reform liegen nun die ersten Ergebnisse vor. Nach einer Umfrage, die das Institut TNS Emnid im Auftrag des Ministeriums durch­geführt hat, nahmen seit der Reform Anfang 2015 mindestens 68.288 Beschäftigte die Möglichkeiten einer Freistellung in Anspruch.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zeigte sich äußerst zufrieden: „Die Neu­rege­lun­gen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf greifen“, erklärte die Sozialde­mokratin. „Die Auszeiten werden erfreulicherweise mehr und mehr in Anspruch genommen.“

Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sprach dagegen von „Au­gen­wischerei“. Angesichts von insgesamt 360.000 pflegenden Berufstätigen sei die Zahl von 68.000 Auszeiten „desaströs“. Die Kritiker bemängeln fehlende finanzielle Hilfen, um den Verdienstausfall während der Auszeit auszugleichen. Die seit 2015 geltenden Verbesse­rungen seien nicht ausrei­chend.

Den sechsmonatigen Komplettausstieg aus dem Beruf gibt es schon länger, doch erst seit der jüngsten Reform können die finanziellen Einbußen durch ein zinsfreies Darlehen ausgeglichen werden. Dieses Darlehen muss jedoch nach der Pflegezeit zu­rück­gezahlt werden, weshalb Skeptiker diese Maßnahme von Anfang an als wirkungslos bezeichnet hatten. Tatsächlich musste das Ministerium einräumen, dass bis zum Juli erst 445 der­ar­ti­ge Darlehen beantragt und lediglich 358 bewilligt wurden.

„Also haben genau 0,1 Prozent der Anspruchsberechtigten tatsächlich etwas von der neuen gesetzlichen Regelung“, beklagte Brysch. Einen Lohnersatz, der nicht zurück­ge­zahlt werden muss, gibt es nur bei der zehntägigen Auszeit, die zur Bewältigung eines kurzfristigen Pflegefalls genommen werden kann. Diese Möglichkeit haben nach Ministe­riumsangaben bislang rund 13.600 Menschen genutzt. Brysch hält jedoch auch diese Zahl für zu niedrig.

Bundesweit sind etwa 2,6 Millionen Menschen pflegebedürftig. Laut Statistik werden mehr als zwei Drittel von ihnen in den eigenen vier Wänden versorgt – entweder durch Pflegedienste oder durch Verwandte.

dpa

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