Pflege im Heim: Eigenanteile steigen weiter

Berlin – Die Pflege im Heim wird für Bewohnerinnen und Bewohner wegen selbst zu bezahlender Anteile immer teurer. Mit Stand 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig – monatlich 119 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 256 Euro mehr als zum 1. Juli 2025, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergab. Die Koalition arbeitet gerade an einer Pflegereform. Sie zielt wegen Finanznöten der Pflegekassen aber darauf, Entlastungen bei den Eigenanteilen abzuschwächen.
Regional gibt es große Unterschiede bei den Eigenanteilen, wie die der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Daten zeigen. Im Ländervergleich am teuersten war die Pflege im ersten Jahr im Heim in Bremen mit nun durchschnittlich 3.761 Euro und im Saarland mit 3.695 Euro pro Monat. Nur in Sachsen-Anhalt lag die Belastung mit im Schnitt 2.891 Euro im ersten Heimjahr unter der Schwelle von 3.000 Euro.
In den Summen ist zum einen ein Eigenanteil nur für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten. Im Heim kommen dann noch Zahlungen der Bewohnerinnen und Bewohner für Unterkunft und Verpflegung, Investitionen in den Einrichtungen sowie Umlagen für Ausbildungskosten hinzu.
Kostentreiber sind vor allem die Personalausgaben für dringend benötigte Pflegekräfte. Seit 2022 können Heime nur noch Verträge mit den Pflegekassen schließen, wenn sie nach Tarif oder ähnlich bezahlen. Und das schlägt dann auf den Eigenanteil nur für die reine Pflege durch: Der Ausgangswert, von dem aus die jeweiligen konkreten Zahlungen der Pflegebedürftigen in den Heimen ermittelt werden, stieg im Bundesschnitt über die Marke von 2.000 Euro auf nun 2.088 Euro im Monat. Das waren monatlich 226 Euro mehr als im Juli 2025.
Teurer geworden sind auch Unterkunft und Verpflegung. Dafür fällig werden nun im Schnitt 1.086 Euro pro Monat und damit 50 Euro mehr als zum 1. Juli 2025. Ausgewertet wurden Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Ländern, wie der Ersatzkassenverband erläuterte. Ihm gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit an.
Verbandschefin Ulrike Elsner sagte: „Es gab Nachholbedarf, und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“ Es brauche eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform müsse eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.
Patientenvertreter und Sozialverbände fordern schon seit Jahren Entlastungen von immer höheren Zuzahlungen. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ stand auch als Prüfauftrag für eine Kommission im schwarz-roten Koalitionsvertrag.
Bei den Reformplänen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen nun aber unter anderem Einsparungen bei Entlastungszuschlägen im Blick, die es von der Pflegekasse gibt – und zwar steigend mit der Aufenthaltsdauer: Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Die Spannen, bis die nächsthöhere Stufe greift, sollen laut einem Entwurf jetzt jeweils von zwölf auf 18 Monate gestreckt werden. Das soll die Pflegekassen im nächsten Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten.
Teil der geplanten Reform soll auch sein, die generelle Vorgabe zur Tarifbezahlung von Pflegekräften ab Anfang 2027 für vier Jahre auszusetzen. Hintergrund der Pläne ist, dass sich die Finanznöte der Pflegeversicherung zuspitzen. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem Risikopuffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll daher ein Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abgedeckt werden. Warken hatte Anfang Juni einen Entwurf vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden.
Der Beitrag für Kinderlose soll demnach aber leicht auf 4,3 Prozent steigen. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sind Einschränkungen vorgesehen. Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen tendenziell angehoben werden. Geplant sind auch Kürzungen bei Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige.
Forderung nach Obergrenze für Eigenanteile
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das geplante Abschwächen der Entlastungswirkung bei den Zuschlägen für die 800.000 Heimbewohner. „Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die reinen Pflegekosten endlich auf 1.000 Euro gedeckelt werden“, sagte Vorstand Eugen Brysch. Die Länder dürften sich außerdem nicht länger vor ihrer Verantwortung drücken und müssten die Ausbildungs- und Investitionskosten komplett übernehmen. „Für Unterkunft, Verpflegung und Extra-Komfort kommt weiterhin jeder selbst auf.“
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, monierte, die geplante Reform entlaste nicht, sondern drohe die Belastung weiter zu erhöhen. Auch von der Opposition kam Kritik.
Grünen-Fachpolitikerin Simone Fischer warnte, immer mehr Pflegebedürftige könnten die Heimkosten nicht mehr stemmen und müssten Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Linke-Chef Luigi Pantisano sagte, die Kosten seien ohnehin mit normalen Einkommen kaum zu bezahlen. „Die Ersparnisse eines normalen Arbeitslebens werden davon in wenigen Jahren aufgefressen.“
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