Ausland

Pflege und Betreuung soll für Männer attraktiver werden

  • Mittwoch, 7. September 2022
/picture alliance, Christoph Schmidt
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Brüssel – Pflege- und Betreuungsberufe sollen in der Europäischen Union für mehr Männer attraktiver wer­den. Dazu empfahl die EU-Kommission heute unter anderem mehr Tarifbindung, bessere Löhne und weniger Geschlechterklischees im Pflege- und Betreuungsbereich.

Dadurch sollen mehr Menschen – vor allem Männer – für den Sektor gewonnen werden. In eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung zu investieren, trage aber auch zu einer besseren Stellung von Frauen in diesen Berufen bei, insbesondere, indem Lohn- und Rentengefälle zwischen den Geschlechtern abgebaut würden.

Nach Angaben der EU-Kommission sind nach wie vor 90 Prozent der professionellen Pflege- und Betreu­ungskräfte weiblich und 7,7 Millionen Frauen aufgrund von Betreuungsaufgaben nicht erwerbstätig.

Zudem empfahl die Brüsseler Behörde, dass es in allen Staaten der Europäischen Union einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung geben solle. Auch Kinder mit Behinderungen und besonderen Bildungsbedürfnissen sollten besser an der Gesellschaft teilhaben.

Ein weiterer Punkt der nun vorgestellten Strategie besteht darin, 2002 festgelegte Ziele zur frühkindlichen Bildung zu verschärfen. So soll bis 2030 für 50 statt wie bisher 33 Prozent der Kinder im Alter unter drei Jahren ein Betreuungsplatz bereitgestellt werden.

Für Kinder im Alter von drei bis sechs soll der Wert von 90 auf 96 Prozent steigen. In Deutschland waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr 34,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einer Kindertagesbetreuung, bei den Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren lag die Quote bei knapp 92 Prozent.

Die Vorschläge müssen nun von den EU-Ländern abgesegnet werden. Nehmen die Staaten diese wie vorge­schlagen an, sollen sie die Kommission nach einem Jahr informieren, inwiefern die Empfehlungen umgesetzt wurden. Nach fünf Jahren will die Brüsseler Behörde einen Bericht zum Stand der Umsetzung veröffentlichen. Rechtlich bindend sind die Vorhaben nicht.

dpa

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