Pflegeanbieter gründen neuen Arbeitgeberverband

Berlin – Mehrere große Pflegeanbieter und -Verbände haben sich auf die Gründung eines bundesweiten Arbeitgeberverbandes verständigt. Mit der neuen Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) werde die Grundlage geschaffen, um Verhandlungen mit den Gewerkschaften zu führen, teilte der AWO-Arbeitgeberverband heute in Hamburg mit.
Ziel ist ein Tarifvertrag, der durch das Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird; kein Anbieter in Deutschland dürfte dann geringere Löhne zahlen. Im Juni soll die Gründungsversammlung stattfinden. Beteiligt sind Unternehmer aus Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariter-Bund und der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen. Auch der Paritätische Gesamtverband unterstützt das Projekt.
Es geht um rund eine Million Beschäftigte in der Alten- und Krankenpflege. Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege selbstständig über die Tarife entscheiden. Sie hat sich zuletzt immer wieder für eine bessere Bezahlung ausgesprochen, um den Beruf attraktiver zu machen. Die von Caritas und Diakonie getragenen kirchlichen Pflegeeinrichtungen sind von diesen Tarifverhandlungen ausgenommen, weil sie eigene Gremien zur Tariffindung haben.
Der Arbeitgeberverband in der Arbeiterwohlfahrt erklärte, man setze sich schon seit Jahren für eine bessere Bezahlung in der Branche ein. „Der Zusammenschluss von ganz unterschiedlichen Pflegeanbietern zur BVAP zeigt, dass die Branche bereit ist, für dieses Ziel einen wichtigen Beitrag zu leisten“, sagt der Vorsitzende Rifat Fersahoglu-Weber.
Die privaten Arbeitgeber in der Branche sind dagegen und schlossen rechtliche Schritte nicht aus. Der Präsident des Arbeitgeberverbands im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Rainer Brüderle, wertete den Schritt heute als Initiative von „Nischenanbietern“ und „Kleinstverbänden“. Von den Verbänden, die noch vor einem halben Jahr einen gemeinsamen Arbeitgeberverband angekündigt hätten, seien auffällig wenige übrig geblieben.
„Ob ein Arbeitsgericht geschweige denn das Bundesverfassungsgericht eine Allgemeinverbindlicherklärung eines von diesem Miniverband mit einer Minigewerkschaft in der Altenpflege abgeschlossenen Tarifvertrag anerkennt, ist aus unserer Sicht mehr als zweifelhaft“, fügte Brüderle hinzu.
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